Landgericht Berlin verbietet Mitbewerberbehinderung bei Amazon

mitbewerberbehinderung bei amazon

Das so genannte “Anhängen bei Amazon” ist nach wie vor häufiger Anlass für Streit unter Marketplace-Händlern der Plattform. Obwohl von Amazon gewünscht und gefordert, stoßen sich viele Amazon-Händler daran, dass Mitbewerber sich an “ihr” Angebot “anhängen” – erst recht, wenn der Konkurrent das Produkt billiger anbietet und deshalb in den Genuss der s.g. “Buy Box” kommt, also den prominenten “Kaufen-Button” von Amazon direkt auf der Produktseite in Anspruch nehmen darf. Viele Händler versuchen deshalb, genau dies zu verhindern – zum Beispiel dadurch, dass sie dem Angebot eine bestimmte, eigene Markenherkunft attestieren, um Mitbewerber vom “Anhängen” abzuschrecken. Nachdem bereits das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 2603.2021, Az. 6 U 11/21) dieses Geschäftsgebaren unter bestimmten Voraussetzungen als Mitbewerberbehinderung betrachtet haben, hat sich nun auch das Landgericht Berlin in einem von der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft betreuten Rechtsstreit dieser Ansicht angeschlossen (LG Berlin, Urteil vom 22.11.2021, Az. 101 O 128/20). Lesen Sie alles zur aktuellen Entscheidung zur Mitbewerberbehinderung hier.

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OLG Köln: Gecko-Nahrung ist “unmenschlich”

Gecko, Nahrungsergänzungsmittel für Geckos, UWG, Abmahnung, Rechtsmissbrauch, Klagebefugnis

Einen – einigermaßen ungewöhnlichen – Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19). Ausgangspunkt der Entscheidung war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln – solchen für Menschen einerseits, für Tiere andererseits. Das Oberlandesgericht kam zu dem – in rechtlicher Hinsicht überaus bemerkenswerten – Schluss, dass das “offensichtliche Fehlen” eines Wettbewerbsverhältnisses nicht nur die Klagebefugnis ausschließt, sondern darüber hinaus auch noch rechtsmissbräuchlich sei – mit der Folge, dass der Abmahnende die Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten zu erstatten hat.

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Legal Tech: Vertragsgenerator kein Verstoß gegen RDG

Legal Tech, Vertragsgenerator, 6 U 263/19, OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung maßgeblich zur Rechtsklarheit und -sicherheit für moderne Legal-Tech-Anwendungen beigetragen. Mit Urteil vom 19.06.2020, Az. 6 U 263/19, befanden die Kölner Richter, dass ein intelligenter Online-Vertragsgenerator, der anhand eines “Frage-Antwort-Spiels” mit dem Nutzer vollautomatisiert Vertragsdokumente erstellt, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt und deshalb auch von Anbietern auf den Markt gebracht werden darf, die eine Erlaubnis zur Rechtsberatung nicht besitzen.

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Gerichte: Influencer machen “generell Werbung”

Influencer, Werbung, Schleichwerbung, UWG, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Instagram, 2 U 78/19, 1 HK O 45/17, OLG Braunschweig, LG Koblenz

Zwei aktuelle und vor kurzem veröffentlichte Urteile dürften für neue Verunsicherungen in der Influencer-Szene sorgen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass Instagram-Posts von Influencern, die auf Produkte, Marken, Hersteller oder bestimmte Geschäfte oder Etablissements verweisen, Werbung darstellen und deshalb als solche gekennzeichnet werden müssen. Unterbleibe dies, so liege unzulässige “Schleichwerbung” vor – und zwar unabhängig davon, ob der Influencer von den erwähnten Unternehmen Geldzahlungen oder sonstige Vorteile erhalte (OLG Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19). Noch weiter geht sogar das Landgericht Koblenz – und kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeit von Influencern “generell Werbung” sei (LG Koblenz, Urteil vom 08.04.2020, Az. 1 HK O 45/17).

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Mundschutz ‘Marke Eigenbau’ ist Abmahnfalle

Abmahnung, Mundschutz, Corona, Coronakrise, Corona-Krise

Die Corona-Krise hat die Welt derzeit fest im Griff, Deutschland ist im Lockdown. Medizinprodukte wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe sind wegen der weltweit hohen Nachfrage derzeit akute Mangelware. Doch in der Not werden Menschen bekanntlich erfinderisch. So gibt es derzeit eine Vielzahl von Anbietern, die – teils aus Hilfsbereitschaft, teils aus Geschäftssinn – selbst hergestellte Mundschutzmasken vertreiben – oft in bunten Farben und mit modischen Elementen. Doch der Mundschutz “Marke Eigenbau” kann schnell zur ärgerlichen und teuren Abmahnfalle werden. Lesen Sie hier, was Sie als Masken-Schneider unbedingt beachten sollten.

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