Bearbeitungsgebühren für Rücklastschriften rechtswidrig

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) dem Webhostinganbieter 1&1 untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingungen weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR für Rücklastschriften zu zahlen hatten.

Solche Klauseln findet man gerade bei Massenanbietern sehr häufig. Zutreffend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass diese unwirksam sind. Häufig wird seitens der Anbieter argumentiert, mit einer Rücklastschrift sei ein hoher Bearbeitungsaufwand verbunden, den der Kunde billigerweise tragen müsse. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser vertritt mit guten Argumenten die Auffassung, dass allgemeine Kosten der Buchhaltung nicht auf den Kunden abgewälzt werden können. Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Preise mit eingerechnet sein. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Nach dem Lastschriftabkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3 EUR.

Die selbe Argumentation gilt meines Erachtens auch für Mahngebühren. Diese werden mittlerweile durch zahlreiche Anbieter in exorbitanter Höhe verlangt. Dabei dürfen auch hier nur die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten verlangt werden. Also beispielsweise die Kosten für eine Briefmarke. Bei Mahnungen, die ausschließlich per E-Mail erfolgen, dürfte gar keine Mahngebühr erhoben werden.

Der entsprechende Auszug aus dem Urteil lautet wie folgt:

c) Der Kläger beanstandet zu Recht die Verwendung der Klausel zu Ziffer 6.9 der AGB, die folgenden Inhalt hat:

„(6.9) Bei Rücklastschriften berechnet [Beklagte] eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zzgl. der für [Beklagte] angefallenen Bankgebühren.“ (…)

Die Berufung des Klägers rügt zu Recht, dass nach der Rechtsprechung des BGH die bei einer Rücklastschrift entstehenden Personalkosten als Schadensersatz nicht erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.09 – Xa ZR 40/08 – NJW 2009, 3570). Es handelt sich hierbei nicht um einen durch die Rücklastschrift entstandenen Schaden, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrages. Der Schädiger hat aber nur für entstandene Schäden einzustehen. Die Geltendmachung der Rücklastschrift lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Preisnebenabrede rechtfertigen. Zwar entstehen durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Untemehmers. Er hat diese Kosten selbst zu tragen. Die Klausel stellt insoweit eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 S. 1 BGB dar.

Die Bearbeitungsgebühr bei einer Rücklastschrift ist auch keine Vergütung für vertraglich geschuldete Zusatzleistungen der Beklagten. Solche Zusatzleistungen sind vertraglich nicht geregelt. Der Kunde hat hierauf keinen vertraglichen Anspruch. (BGH ebd.).

Die Klausel verstößt gegen §§ 309 Nr. 5 und § 307 Abs. 2 S. 1 BGB.

Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von 1&1 gegen die Nichtzulassung der Revision mittlerweile als unzulässig verworfen (Az. III ZR 229/10), so dass die Entscheidung nunmehr rechtskräftig ist.

33 Antworten auf „Bearbeitungsgebühren für Rücklastschriften rechtswidrig“

  1. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag! Wäre es Ihnen vielleicht möglich demnächst auch ein paar Praxis-Ratschläge für betroffene Kunden zu veröffentlichen, wie zum Beispiel was man tun sollte, wenn einem überhöhte Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden und wie man sich dagegen wehren kann oder ist das aus irgendeinem Grund nicht erlaubt? Bei Google finden sich zum Stichwort Rücklastschrift nämlich leider nur haufenweise unübersichtliche Forenbeiträge mit teilweise Jahre-altem Halbwissen. Ich bin mir sicher, dass es vielen Leuten helfen und für hohe Besucherzahlen sorgen würde, wenn mal jemand den aktuellen Stand ordentlich zusammenfasst… 😉

  2. Da stimme ich voll zu. Zumindest mal eine gobe Aussenansicht. Sowas macht den Menschen Mut, wenn sie sehen, “Aha, so könnte es gehen”.

    Ansonsten kann man von dem Herrn Anwalt wohl schlecht verlangen, dass er sein Brot auf die Strasse wirft.

    MfG

    R.W.

  3. der Beitrag, echt prima.

    Leider weiß ich im Moment nicht wie ich vorgehen soll.
    Nach der Trennung von meinem Mann und einer vorrübergehenden Arbeitslosigkeit ist es mir leider 2x passiert, dass mein Konto nicht ausreichend gedeckt war um die Autorate zu begleichen.
    Beim erstenmal habe ich sofort einen Tag später den Betrag überwiesen. Mit der Wirkung, dass mir einen Monat später mir eine Bearbeitungsgebür in Höhe von 25 Euro berechnet wurde. Auf Grund der Höheren Abbuchunssumme war mein Konto wieder nicht ausreichend gedeckt und so entstand die 2. Rücklastschrift.
    Nun wurden mir insgesammt 50 € berechnet.
    Wie kann ich mich mit der BAnk einigen, dass mir die “anfallenden Gebühren” gestrichen werden?

    MfG

    Monika B

  4. 1 und 1 berechnet für Rücklastschriften 12 Euro laut ihrer AGB.
    zahlt man die 12 Euro nicht wird der DSL-Anschluss gesperrt.
    Diese Erfahrung habe ich bereits mit 1 und 1 gemacht.

  5. hallo und guten Tag,

    also mir passiert das öfters mit der Rücklastschrift und Bearbeitungsgebühr
    von mehr als 10,–€, weil viele Anbieter oder auch Massen-und Großgeschäfte
    früher abbuchen, als das Datum angegeben ist.
    Bei mir wurde schon zum 30. oder 12. eines Monats abgebucht, obwohl ich vereinbart
    hatte erst ab dem 01. oder ab dem 15. abzubeuchen, die bedienen sich einfach und dann knallen sie das danach wieder drauf, aber ich zahle das nie, auch wenn sie mir drohen mit Vertragskündigung und Sperrung.

    Aber ehrlich gesagt, weiss man hier nicht genau, was ist an Gebühren zulässig
    und was ist im erlaubten Bereich abzuziehen???????????

    Da sollte man wirklich mal eine Auflistung aufführen und dem “Kleinen” helfen,
    da man hier im Internetdschungel eh keine richtigen Angaben und Antworten findet,
    was halfen kann und wer im Recht ist.

    mfg. Köhnen

  6. Ich kann nur sagen, dass es sich lohnt, zu kämpfen, statt sofort zu zahlen! Ich bin schon länger Kunde bei 1&1, doch einmal buchten sie früher ab, als mein Gehalt da war und verlangten daraufhin diese 12 Euro Rücklastschriftgebühr. Ich habe 1&1 auf die Urteile verwiesen, was natürlich ignoriert wurde. Nach einer weiteren E-Mail, in der ich nochmals auf das Urteil verwiesen habe, wurden mir die 12 Euro “aus Kulanz” nicht mehr berechnet.

  7. Ich hab da mal eine Frage. Darf O2 eine Rücklastschriftgebühr in Form von Zusatzleistungen erheben wenn sie einem vorher die Rechnung schicken bevor sie es vom Konto abbuchen werden?

  8. Hallo! Vielen Dank für die vielen Tipps dieser Seite.

    Ich habe bei BASE auch eine Meinungsverschiedenheit gehabt wegen den Rückslastschriftgebühren. Daraufhin habe ich 2 mal mich beschwert mit den Inhalt des Urteils auf dieser Seite vom BGH.

    Darauf bekam ich diese Antwort:

    Lieber Herr M,

    mit Vertragsabschluss haben Sie gemäß unseren Preis- und Leistungsverzeichnis den jeweiligen Gebühren zugestimmt. Die Berechnung der Gebühren zur Rücklastschrift ist korrekt. Das von Ihnen aufgeführte Urteil ist hier nicht übertragbar.

    Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir Ihrem Kundenkonto aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einmalig die Rücklastschriftgebühr gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist.

    Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung. Rund um die Uhr erhalten Sie unter der 1140 Auskunft.

    Viele Grüße

    Ihr BASE Team

    15 EUR, die BASE abschreiben kann!

  9. Leider scheint 1&1 weiterhin dieser Praxis nachzugehen. Nach einer Kontoänderung habe ich vergessen gmx Bescheid zu geben. Und sie wollen nun 12 Euro Rücklastschriftgebühr haben.
    Besten Dank für diesen Artikel. Auf das Urteil habe ich nun mit Widerspruch gegen diese Gebürh erhoben.

  10. Habe gerade auch eine Mail bekommen, dass ich für eine Rücklastschrift 12 Euro zahlen soll. Habe bei der Rechnungsstelle von 1und1 angerufen und der Gebühr widersprochen. Umgehend kam dis Auskunft, dass die Gebühr storniert wird. Ich finde es eine ausgesprochene Frechheit, dass nur demjenigen Recht widerfährt der sich meldet. Alle anderen, die das hinnehmen zahlen ungerechtfertigte Gebühren. Man sollte ein Gesetz gegen diese unlauteren Methoden einführen, das alleine den Versuch strafbar macht. 50.000 Euro Strafe beim Versuch eine nicht gesetzliche Gebühr zu verlangen, würde dieses Treiben sehr schnell beenden. Vorallem bei einem Anbieter der explizit schon einen deshalb geführten Prozess verloren hat.

  11. Hallo,

    schöner Artikel, nur wäre es noch schön das bestimmte Befriffe beschrieben werden, z.B. ist eine Mahngebühr eine Bearbeitungsgebühr im Sinne des BGH Urteils. Beziehungsweise auch eine Konkretisierung was evtl. eine angemssene Gebühr darstellt ist das 0,55 € für die Briefmarke oder pauschal 5 oder 15 Euro?

    Auch hätte ich gern einen OriginalLink zu der Bankenvereinbarung zur Lastschrift-Rückgabe, weil meine Recherche bei einigen Banken bei mir im Kreis doch 5 Euro Kosten berechnen.

    Und die andere Frage ist, wenn solche BGH Urteile gelten und rechtens sind, warum dann die Drohung mit RA und Inkasso dann immer noch gängige Praxis ist. Hier wird druck ausgeübt, was meiner Einschätzung in die Kategorie psychische Gewalt einzuschätzen ist. Wer hat Lust sich mit Anwälten rum zu zoffen wegen 5 Euro? Warum sind solche Handlungen nicht strafbar?

  12. ich andere Frage ich habe Schön mehrere Abmahn gebühren eingezahlt.
    Frage?
    Kann ich Das Geld zuruck Verlangen? (von 12 Euro Mahnung)

  13. Für eine Rücklastschrift berechnete mir meine Bank einen Euro.Amazon dagegen 6 Euro.
    Auf die Gebühr von Amazon bei Überweisung vermerken bzgl. erlaubte Gebühr durch Auskunft der Bank und dann nicht 6 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.Falls die sich querstellen per Schreiben mit Post:Per Fax auf BGH-Urteil hinweisen mit Widerspruch gegen Abzockegebühr.
    Obiger RA erwähnte bereits,ist ohnehin Bearbeitungsgebühr per E-Mail unzulässig evtl.
    Ich weiß aber nicht,ob das inzwischen geändert wurde.-Bei früherer Reklamation hatte ich mich jedenfalls durchgesetzt bei Amazon.-Allerdings ärgert es mich schon,daß Alles einzeln versendet wird-und jedesmal Liefergebühren anfallen bei Amazon.

  14. Hallo Zusammen,

    Ich hatte heute auch ein ähnliches problem mit 1 und 1 ,Sie wollten mir eine Mahngebühr von 12 € wegen Rücklastschrift andrehen. Als ich diesen Artikel gelesnen habe , habe ich bei 1 und 1 angerufen und hab den mitarbeiter darauf hingewiesen, dass es Rechtswidrig sei und ich nicht bezahlen werde. Daraufhin hat der Mitarbeiter gesagt das er es rausstreicht und ich das nicht zahlen muss “aus Kulanz” . Deswegen nicht einfach sofort zahlen.

  15. Erstmal nur den regulären Rechnungsbetrag bezahlen, viele Firmen verzichten dann automatisch auf Mahn- oder Rücklastgebühren.
    Nur beim Finanzamt sollte man aufpassen;-)

  16. Folgenden kommentar erhlate ich von Amazon wegen dieser Bearbeitungsgebühr:

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung an Amazon.de Lastschriftservice.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die uns von Ihrer Bank
    berechneten Rücklastspesen an Sie weitergeben. Dieses Vorgehen stimmt
    auch mit der gängigen Rechtssprechung überein.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 21.10.1997 – XI ZR
    5/97 = WM 1997, 2298 und XI ZR 296/96 = WM 1997, 2300 klargestellt,
    dass die Berechnung von Entgelten im Zusammenhang mit
    Rücklastschriften unzulässig ist. Als Begründung wird angegeben, dass
    die Bank bei der Prüfung, ob das Konto eine ausreichende Deckung zur
    Einlösung eines Schecks oder einer Lastschrift aufweist, allein im
    eigenen Sicherheitsinteresse tätig werde. Folglich könne hierfür auch
    keine Vergütung vom Kunden verlangt werden.

    Jedoch kann die Bank für die Bearbeitung der Lastschrift eine
    bankübliche Pauschale vom Auftraggeber der Lastschrift (in diesem
    Fall also von uns) verlangen. Diese kann der Auftraggeber wiederum
    seinem Kunden in Rechnung stellen. Diese Bearbeitungspauschale ist in
    den Urteilen des BGH nicht erwähnt und ist daher zulässig.

    Wenn ich nun den anchweis von Amazon verlange übder diese Kosten die denen Tatsächlich in rechnung gestellt wurden drehen die sich im Kreis und kommen mit ihren internen Aufwendungen.

    Kann man Amazon diesbezüglich abmahenn, verklagen oder wie geht man da vor?

    Schöne Grüße

  17. Danke für diesen tollen Artikel.
    Auch ich habe eine Rücklastschrift von 1&1 bekommen mit 12 EUR Gebühren mit der Begründung, ich hätte den AGB ja zugestimmt, worin dies vermerkt ist.

    Nun werde ich das Gerichtsurteil hieraus kopieren und denen senden – hoffe, dass dieser scheiß Verein darauf eingeht und mir die 12 EUR erlässt. Frechheit!

  18. Danke für den Artikel. Auch ich hatte mit 1und1 Kontakt wegen einer Rücklastschrift in Höhe von 12 EUR. Leider will man mir diese auch nicht nach Verweis auf das Urteil gutschreiben, das sich dieses wohl ausschließlich auf Webhosting-Verträge bezieht, nicht aber auf DSL-Verträge. Stimmt das und gibt es für DSL-Verträge ein ähnliches Urteil?

  19. Die Kosten für Mahngebühren snd mit den Voraussetzungen des Verzuges nach §§ 280, 286ff BGB ABSCHLIEßEND geregelt. Deshalb kann eine Erstattung aufgrund eines Anspruches aus dem Vertrag i.V.m. AGB´s nicht rechtmäßig sein, da hier eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, die die abschließenden Regelungen
    über den Verzug vollends umgehen und daher keiner AGB-Kontrolle standhalten!

  20. vll. sollte man 1&1 mal auf grundsätzliche Unterlassung verklagen bzw. die unzulässige Verwendung von AGBs abmahnen… ähnlich wie bei Lizenzverwendung von Bildern…

  21. Das einzige was diese Abzocker verstehen,
    ist wenn man den Vertrag aufgrund dessen kündigt.

    Das mache ich auch und umso mehr mitmachen, desto größer die Wirkung!

  22. Pingback: Anonymous
  23. 1und1 führt in den AGB immernoch die Vermischung von Rücklastschrift- und Bearbeitungsgebühren mit Verweis auf ‘Preisliste(n)’ auf, von denen gibt es stattliche 4 Stück, natürlich (nicht in den AGB benannt oder verlinkt) und in allen sind (immer noch) folgende Posten Aufgeführt:

    Rücklastschriftgebühr (Kosten Rücklastschrift und Bearbeitungsgebühr) 7,30€
    (sowie)
    Postalischer Mahnungsversand 5€
    (und)
    Mahngebühr 5€

    Meine Frage:
    1. Ist es erlaubt den Begriff Rücklastschriftgebühr und Bearbeitungsgebühr zusammen zu verwenden – denn – was ist es denn nun für eine Gebühr – scheinbar keine Zweckgebundene, denn entweder Rücklastschriftgebühr oder Bearbeitungsgebühr. Bedarf es hier eines erneuten Urteils, um hier Klarheit zu schaffen?
    2. Wenn ich die 7,30 aus der Gesamtforderung herausrechne und eben die um 7,30€ geminderte Forderung Überweise, muss ich dann mit einem Inkasso in Höhe von 7,30 zzgl. 52€ Inkassogebühren rechnen bzw. reicht es hier aus, unter Bezugnahme auf die bestehenden Urteile, den Widerspruch dieser Einzelforderung schriftlich bei 1und1 einzureichen und abzuwarten, wohin sich der Elefant nun wieder wendet, um alles niederzutrampeln?

    Für einen aktuellen Stand oder News in dieser Sache wäre ich natürlich sehr dankbar ( ;

    1und1 AGB-Auszug
    3.9
    Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden* überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
    (* wie weisst man dass denn nach ????)

    3.10
    Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt 1&1 eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste.

    3.11.
    Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet 1&1 für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Mit der dritten Mahnung ist 1&1 berechtigt, Portokosten pro Mahnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Für die durch den Verzug des Kunden veranlasste Sperre berechnet 1&1 für den Verwaltungsaufwand eine Sperrgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 1&1 vorbehalten.

    3.12
    Gegen Forderungen von 1&1 kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    (??????????????????)

    3.13
    Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
    (ok, also lautet meine Weisung an 1und1 – zurück auf mein Konto – aber Pronto – oder werden da wieder Gebühren fällig !?!)

  24. Gibt auch ein frisches urteil zu den RLS Kosten

    Pro geplatzte Lastschrift wären gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur € 3,65 an Gebühren zu zahlen – unabhängig davon was in den AGBs des Unternehmens steht

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  26. Ja ich habe das selbe Problem, hin und wieder war das Konto genau zu dem Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt. Es ist mir schon öfter passiert, dass mein Telefonanbieter O2 abbucht und es nicht gedeckt war, ich es dann am nächsten Tag überwiesen habe und mir auf der nächsten Rechnung eben Rücklastschriftgebühren von 5 € und Bearbeitungsgebühren von 4 € berechnet wurden. Also insgesamt 9 € für eine fehlgeschlagene Abbuchung. Bei einem monatlichen Betrag von normalerweise nur 17 € ist das natürlich ärgerlich wenn auf so einem Mini-Betrag dann noch 9 € Gebühren hinzukommen. Das selbe Problem bei 1&1. Der Nachteil ist natürlich, dass gerade die Telekommunikationsanbieter den Anschluss sperren können, oder zum Teil sperren können wie z.B. das mobile Internet und bis man nun rechtlich dagegen vorgehen würde, wäre der Anschluss gesperrt. Deshalb habe ich bisher auch immer alle möglichen Mahngebühren bezahlt. Besonders schlimm sind Inkasso Unternehmen. Mir ist es vor kurzem passiert, dass ich eine Rechnung von 74 € und habe vergessen sie zu bezahlen, war dann 2,5 Wochen im Urlaub im Ausland und ein Inkasso Anwalt hat sich in dieser Zeit schon dieser Sache angenommen. Die Rechnung war insgesamt erst 4 Wochen unbezahlt. Der aktuelle Betrag waren etwa 187 €. Habe dies ebenfalls bezahlt und ich denke die meisten Menschen machen dies, weil sie einfach keinerlei Zeit haben sich mit so einer Sache herumzuärgern. Das beinhaltet Schreiben, eventuelle Anwaltstermine..dieser kostet ebenfalls wieder Geld sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat. Ich bezahle es meistens und denke mir ich achte beim nächsten Mal ganz genau darauf, dass es mir nicht mehr passiert, dass eine Lastschrift zurückgeht oder eine Rechnung unbezahlt bleibt. Hin und wieder kommt es aber doch vor. Und es ist immer wieder sehr ärgerlich. Meine Lösung hierzu habe ich mir überlegt. Ich kündige jetzt einfach allen Anbietern seien es meine Telefonanbieter oder Stromanbieter oder Versicherungen usw. das Lastschriftverfahren. Mir ist es wesentlich lieber unter diesen Umständen wenn ich meine Rechnungen per E-Mail kriege. Bei einer Rechnung habe ich ein 2-wöchiges Zahlungsziel. Das bedeutet wenn meine Rechnungen am 12. jeden Monats gestellt werden und am 20. jeden Monats abgebucht werden und das Konto nicht genügend gedeckt ist und sei es nur um einen sehr kleinen Betrag der fehlt, habe ich eine Rücklastschriftgebühr ebenso zu tragen. Bekomme ich eine Rechnung die ich selbst überweise, so kann ich mich in der Zeit selbst darum kümmern und wenn ich feststelle am 8. Tag wo normalerweise die Abbuchung wäre, dass mein Konto nicht genügend gedeckt ist, habe ich so immer noch 6 Tage Zeit um z.B. die fehlenden 2 € auf mein Konto einzuzahlen und meine Rechnung ganz normal Online zu überweisen. Keine Mahngebühren mehr und keine Rücklastschriftgebühren mehr. Nun bieten ja die meisten Anbieter die Option an per Lastschriftverfahren einen Vertrag abzuschließen und per Rechnung. Per Rechnung ist es meistens generell teurer wodurch ich immer die Methode Lastschriftverfahren wählte. Eigentlich stellt sich die Frage weshalb es durch Rechnung teurer wird. Ich bekomme hierüber genauso eine Rechnung Online wie ich es auch beim Lastschriftverfahren bekomme..nur mit dem Unterschied, dass bei Zahlung auf Rechnung eben ein 2-wöchiges Zahlungsziel besteht und bei Lastschrifteinzug nicht..was warscheinlich der Grund dafür ist, dass die Rechnungsmethode teurer ist. Ich zahle meine Rechnungen immer zuverlässig aber hin und wieder gibt es auch bei mir Situationen, da kann ich es einfach für 2-3 Wochen noch nicht bezahlen oder es kommt eine Rücklastschrift vor. Völlig normal denke ich. Man kann auch leichter die Übersicht verlieren bei automatischen Abbuchungen. Mein Vater macht nirgends ein Lastschriftverfahren er möchte Rechnungen, und diese bezahlt er dann. Ich denke mittlerweile auch diese Methode ist besser. Früher war es auch nicht so extrem mit diesen ganzen Gebühren die ganz schnell horrend hoch werden. So ist so manches Mal die Gebühr gleich höher als der ursprüngliche Rechnungsbetrag, und das nicht nach Monaten sondern nach 4 Wochen. Früher bekam man eine Rechnung mit 2 Wochen Zahlungsziel..hat man es dann noch nicht bezahlt bekam man eine Zahlungserinnerung..ohne Mahngebühren..nach weiteren 2 Wochen ohne bezahlen bekam man dann eine Mahnung mit etwa 5 € oder 3€ Mahngebühr. Aber so weit kam es meistens ja gar niemals weil man den Betrag dann schon lange überwiesen hatte. Ich finde einfach, dass diese Gebühren endlich verboten gehören. Ein Urteil, dass im selben Fall zu Gunsten des Kunden entschieden hat bringt den meisten ja nichts, weil kaum jemand Lust hat wegen einer 10 € Gebühr vor ein Gericht zu gehen. Und vor allem gehören Inkasso-Unternehmen verboten. Ich hatte bisher 2-3 Mal mit Ihnen zu tun und Gebühren wurden sofort doppelt oder dreifach so hoch wie der eigentliche Rechnungsbetrag. Eigentlich verboten meines Wissens nach. Ich habe aber weder die Zeit noch die Lust mich damit rumzuschlagen ich möchte nach der Arbeit meine Ruhe und nicht stundenlang an Schreiben sitzen. Ich gehe davon aus, den meisten Menschen geht es genauso. Ein Anruf bei den Anbietern bringt ebenfalls nichts die Aussage ist einfach nur “sie haben das zu zahlen ich kann ihnen das nicht herausnehmen aus dem System” und fertig.

  27. Ich möchte auch noch sagen, dass ich nach 8 Jahren als Premiumkunde nun aufgrund dieser Problematik meinen Vertrag komplett gekündigt habe. Dies wegen einer einzigen Bitte von mir die nicht erfüllt wurde. Ich überwies die offene Rechnung per Online-Banking, rief beim Anbieter an und teilte dies mit. Ich wusste, wenn das Geld nicht binnen 2 Tagen auf dem Konto des Anbieters ist, dann wird mein Anschluss gesperrt und eine Sperrgebühr von 10 € erhoben. Um wie gesagt diese zu Vermeiden rief ich an und teilte mit, dass die Rechnung bezahlt ist und innerhalb von 2-3 Tagen bei Ihnen eingehe und ebenfalls dass ich den Ausdruck der Überweisung vom Online Banking schnell per E-Mail schicken kann, damit sie dies sehen. Ich wollte verhindern mir den Anschluss für einen Tag oder einen halben Tag kostenpflichtig zu sperren und dann gleich wieder zu entsperren. Leider war die Aussage aber, dass sie dies nicht machen können..wenn die Überweisung innerhalb 2 Tagen eintrifft habe ich Glück gehabt. Sollte sie eben erst am dritten Tag eintreffen müsse ich eben diese Gebühr bei der nächsten Rechnung bezahlen. Eigentlich ist soetwas ein Witz heutzutage. Die Kundenservice-Mitarbeiter können im System angeblich nichts hinterlegen und es ginge automatisch vom System da können sie nichts machen. Habe 5-mal angerufen und es versucht. Um nochmals auf die klassischen Mahngebühren zurückzukommen. Ein Anbieter von mir hat während ich abwesend im Urlaub war abgebucht..es war nicht gedeckt..5 Tage später nochmals abgebucht..war imer noch nicht gedeckt und wieder 5 Tage später abgebucht..war immer noch nicht gedeckt. Dann kam ich aus dem Urlaub zurück. Bezahlte dann 17 € Rechnungsbetrag und 27 € Gebühren. Ich finde das hat schon Methode um Gelder zu machen. Na jedenfalls habe ich dann meinen Vetrag gekündigt, wurde dann leicht angegiftet. Ich denke kaum, dass die anderen Anbieter besser sind. Wie gesagt, ich kündige allen den Lastschrifteinzug weg, das mache ich per E-Mail nur ein ganz kurzes Schreiben, das muss akzeptiert werden und schicke dies kurzerhand allen Abbuchenden zu. Ich würde allen anderen Menschen das selbe empfehlen. Solange es keine klaren Verbote dagegen gibt sondern nur Gerichtsurteile wo ein anderer Kunde vielleicht sogar gegen das selbe Unternehmen Recht bekommen hat…ja was bringt das wenn sie es bei den anderen Hunderttausenden trotzdem noch so machen und 99% davon keine Lust haben sich damit rumzuärgern? Wir sind ja selber Schuld wenn wir so blöd sind und akzeptieren solche Zahlungsmethoden. Wenn ich dann wirklich einmal eine Rechnung Wochen vergessen haben dann zahle ich auch meine Mahngebühr da bin ich dann nun wirklich selbst Schuld. Wird aber eine Abbuchung durchgeführt und es geht wegen 2 € auf eine Rücklastschriftgebühr hinaus und ich bezahle die Rechnung gleich am nächsten Tag und muss dann trotzdem noch die Gebühren zahlen..tja das ist das Lastschriftverfahren. Im Prinzip kann man nämlich dann sagen ich habe meine Rechnung anstatt 8 Tage nach erhalt eben 9 Tage nach Erhalt bezahlt und trotzdem noch Gebühren dafür bekommen. Bei ner Standard Rechnung 2 Wochen Zeit dazu und ohne Gebühren…Macht euch das mal klar. Da hab ich doch gerne ne kleinen Stapel an Rechnungen da liegen und setze mich 5-10 Minuten an mein Online Banking und überweise die nach der Reihe schreibe mir dann oben rechts drauf “überwiesen” und mit Datum..oder meine Online Rechnungen. Man muss eben sag ich mal 5-10 Rechnungen im Monat im Auge haben. Das sollte nicht zu schwer sein.

  28. Da hier einige über die Gebühren jammern, welche von den Anbietern erhoben werden und dies für frech empfinden. Ich möchte auch mal die andere Seite beleuchten. Wir selbst sind ein kleiner Webhoster und verlangen von unseren Kunden die Teilnahme am Lastschriftverfahren. 1. weil es der bürokratisch geringste Aufwand ist, 2. wird sichergestellt, dass pünktlich gezahlt wird. Grundsätzlich ist bei fast allen zyklisch auftretenden Zahlungsvorgängen Lastschrift etabliert und ist zwangsweise vorgeschrieben. Wer bitte soll denn jede einzelne Überweisung händisch prüfen? Das würde zwangsläufig zu einer allgemeinen Gebührenerhöhung führen!
    Versteht mich nicht falsch, meist sind es völlig überzogene Gebühren, wir machen so etwas nicht! Aber es entstehen doch Banklastschriften tatsächliche Kosten, die die Bank auch bei uns als Kunden einfordert. Für jede nicht erfolgte Lastschrift werden uns von der Volksbank zB. 2,50 EUR berechnet egal wie hoch der Abbuchbetrag war. Dazu kommt tatsächlich auch Schreibaufwand für eine Mahnung und weiterer Aufwand, da eine neue manuelle Lastschrift erzeugt werden muss. In Zeiten von IBAN und Einhaltung von Vorlaufzeiten ist das ein enormer Aufwand geworden. Im Endeffekt halte ich vom personellen Aufwand gesehen 20 EUR für eine komplette Mahnung noch für gering. Das Urteil sagt übrigens auch, das die tatsächlich anfallenden Kosten sehr wohl weitergeben werden können. Nur eben nicht mehr!
    Am Ende ist es doch so: Jeder von euch ist mal einen Vertrag zu abgenickten Konditionen mit 1 und 1 eingegangen. Dazu hat euch niemand gezwungen. Ihr habt die Bedingungen akzeptiert und habt im Rahmen von diversen Abbuchungen (wie ja auch KFZ Steuer usw) dafür zu sorgen, dass das eigene Konto ausreichend gedeckt ist. Bei Abbuchungen gibt es meines Wissens auch keine Zahlungshinweise o.ä. Der Kunde kommt sofort in Verzug wenn nicht abgebucht werden kann.

  29. Ortmann, Les Dir das Urteil genau durch. Da steht klipp und klar, das Du diese Kosten in DEINER Kalkulation berücksichtigen musst. Sind das für Dich zu hohe Kosten, welche zu nur Paypal Zahlungen..

    Weil Deine 20 Euro sind seehrr Utopisch oder Du hast keine Ahnung von Kalkulation 😉

    Just my 2 Cents 😉

  30. Also ich muss sagen das manche Firmen es echt übertreiben was Rücklastschriften angeht,habe zur Zeit eine finanzielle Notlage,lebe seit geraumer Zeit von Grundsicherung,wegen Behinderung und Krankheit mit Erwerbsminderung nun wurde wegen eines Fehlers seitens meiner gesetzlichen Betreuung letzten Monat kein Geld überwiesen weswegen ich nun dabei bin die Rechnungen bzw. Schulden von März abzutragen und da ich einen Handyvertrag bei Yourfone habe ,muss ich nun diesen Monat eine Erhöhung von 12 Euro in kauf nehmen wegen Gebühren. 6 Euro für die eigentliche Rücklastschrift und nochmals 6 Euro für Gebühren der Bank bei Rücklastschrift von Yourfone??? das kann doch nicht normal sein,für mich persönlich kommt das eher einer Bereicherung am Kunden gleich als an glaubhaft entstandene Kosten,abzocke vom feinsten.

  31. Vielen Dank für den Blogbeitrag – mich würde interessieren, ob dies so noch aktuell ist. In Zeiten, in denen man auf Gedeih und Verderb Zeitarbeitsfirmen mit mehr oder weniger dubiosen Gehaltszahlungspraktiken ausgeliefert ist, ist da so mancher Zahlungsvorgang eher abenteuerlich geworden. Bisher hatte meine Partnerin keine Probleme, sich mit den entsprechenden Abbuchern zu einigen, aber man weiss ja nie.

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