Automattic, Inc., die Betreiberin des Blogsystems WordPress, muss es unterlassen, verleumderische und ehrverletzende Inhalte, die Dritte über anonyme WordPress-Blogs veröffentlichen, zu verbreiten und zu veröffentlichen. Ein entsprechendes Urteil hat unsere Kanzlei vor dem Landgericht Heilbronn erstritten (LG Heilbronn, Urteil vom 10.02.2023, Az. Ri 1 O 151/22). Das Urteil reiht sich ein in entsprechende Gerichtsentscheidungen, die wir bereits in der Vergangenheit im Sinne unserer Mandanten erstreiten konnten. Hierüber hatten wir hier und hier berichtet.
„WordPress muss verleumderischen Blog löschen“ weiterlesenGewerbliche Mieter dürfen Miete im Lockdown anpassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der ersten diesbezüglichen und damit wegweisenden Entscheidung gewerblichen Mietern, die ihre Ladengeschäfte während der Lockdown- und Schließungsanordnungen innerhalb der Corona-Pandemie schließen mussten, einen grundsätzlichen Anspruch auf Senkung und Anpassung ihrer Miete zuerkannt. Durch die wegen der Gefahr einer Infektion mit Covid-19 staatlich angeordneten umfassenden Schließungsverfügungen im Einzelhandel sei die Geschäftsgrundlage eines gewerblichen Mietvertrages gestört. Der Mieter könne die Höhe des Mietzinses grundsätzlich anpassen und senken. Denn das Lebensrisiko, das sich durch die Pandemie verwirklicht habe, könne auch im gewerblichen Mietvertragsrecht nicht einseitig dem Mieter auferlegt werden. Allerdings bestehe kein pauschaler Anspruch auf Senkung der Miete – etwa um die Hälfte. Es komme vielmehr auf den Einzelfall an. Auch Mietminderung komme nicht in Betracht. Lesen Sie alles zum aktuellen Urteil des BGH vom 12.01.2022, Az. XII ZR 8/21, in diesem Artikel.
„Gewerbliche Mieter dürfen Miete im Lockdown anpassen“ weiterlesenNeues Kaufrecht ab 2022

Zum Jahreswechsel tritt in Deutschland nach knapp 20 Jahren ein neues Kaufrecht in Kraft, mit dem die bisherigen Regelungen “fit gemacht” werden sollen für die Neuerungen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Reichlich spät zwar, aber immerhin. Die bisher geltende – und dem deutschen Kaufrecht zugrundeliegende – Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der Europäischen Union wird in diesem Zusammenhang durch die neue Warenkaufrichtlinie (Richtlinie EU 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs) abgelöst. Die Neuregelungen haben hauptsächlich Auswirkungen auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, aber auch Käufe im B2B-Bereich und zwischen Verbrauchern untereinander sind teilweise betroffen. So wird beispielsweise ein neuer Begriff des Sachmangels eingeführt; für digitale Produkte gibt es künftig umfangreiche Kodifizierungen. Unternehmer, insbesondere Online-Händler, werden vor dem Jahreswechsel Rechtstexte und ggf. die Bestellabwicklung anpassen müssen. Lesen Sie hier alles Wesentliche zum Themenkomplex “Neues Kaufrecht 2022”.
„Neues Kaufrecht ab 2022“ weiterlesenNeues Wettbewerbsrecht in Kraft

Das “Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs”, gemeinhin auch als Gesetz gegen Abmahnmissbrauch oder einfach “neues Wettbewerbsrecht” bezeichnet, ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Anspruchsberechtigte müssen sich ab sofort auf umfangreiche Änderungen und Einschränkungen einstellen.
„Neues Wettbewerbsrecht in Kraft“ weiterlesenFairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft

Seit dem 12.07.2020 gilt die neue “P2B-Verordnung” der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zielt u.a. auf Suchmaschinen, Handelsplattformen und Preisvergleichsportale und soll für Online-Händler – wie der Name bereits sagt – mehr Transparenz und Fairness bei der Platzierung von Angeboten schaffen. “P2B” steht dabei für “Platform to Business”. Lesen Sie alle wichtigen und relevanten Informationen in meiner Zusammenfassung.
„Fairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft“ weiterlesenÄußerungsrecht: Kein Rechtsschutz ohne Anhörung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 1 BvR 1246/20) vom 03.06.2020 erneut und mit deutlichen Worten bekräftigt, dass in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung der Gegenseite gewährt werden dürfe. Erfolge dies nicht, so sei das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 2018 (BVerfG, Beschluss v. 30.09.2018, Az. 1 BvR 1783/17).
„Äußerungsrecht: Kein Rechtsschutz ohne Anhörung“ weiterlesenBGH kippt Bearbeitungsgebühren auch bei Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8.11.2016, Az. XI ZR 552/15 Bearbeitungsgebühren bei Bausparverträgen (“Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen”) für unzulässig erklärt. Konkret geht es um die Bearbeitungsgebühr, die mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens fällig wird.
Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung, nach der diese Gebühren “als Gewinn letztlich auch der Bauspargemeinschaft zugute komme” konsequenterweise jedenfalls hinsichtlich der Darlehensgebühr aufgegeben.
Bei der Darlehensgebühr handele es sich um eine gerichtlicher Klauselkontrolle unterliegende sogenannte Preisnebenabrede. Die Klausel sei dahingehend zu verstehen, dass mit der Gebühr keine konkrete vertragliche Gegenleistung vergütet wird. Vielmehr diene die Gebühr der Abgeltung von Verwaltungsaufwand, der für Tätigkeiten der Beklagten im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfalle.
Nach der gesetzlichen Grundregel des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt bei Darlehensverträgen allein der Zins die Gegenleistung für die Bank dar, nicht aber sonstige nicht laufzeitabhängige Gebühren. Der BGH hat jetzt entgegen der Vorinstanzen klargestellt, dass dies auch für Bauspardarlehensverträge gilt. Die Abwälzung von nebenvertraglichen Kosten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat der BGH in anderen Sachverhalten seit langem als unzulässig angesehen.
Konkret hat der BGH die folgende Klausel für unzulässig eingestuft:
“Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens – bei der Wahl gemäß § 9 Abs. 3 vor Abzug des Disagios – fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).”
Von dieser Entscheidung des BGH ist die Abschlussgebühr nicht erfasst, sondern explizit die Gebühr, die mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens von der Bausparkasse erhoben wird.
Betroffene Kunden können daher die von den Bausparkassen erhobene Bearbeitungsgebühr zurückfordern. Dies gilt auch für Bausparverträge, die schon vor etlichen Jahren abgeschlossen wurden. Angesichts der hohen Bausparsummen dürften sich Rückforderungen in der Regel mindestens im vierstelligen Bereich befinden.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Geltendmachung Ihrer Rückforderungsansprüche. Eine erste Einschätzung der Rechtslage zu Ihrem Bausparvertrag erfolgt kostenfrei durch unsere Kanzlei. Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihres Bausparvertrages per E-Mail (kanzlei@mlw-law.com), Post (Maxim-Gorki-Str. 10, 06114 Halle) oder Fax (0345/29267-299) zu. Telefonisch erreichen Sie uns Mo – Fr. von 7 bis 19 Uhr unter 0345/29267-0.
Neue Abmahnwelle wegen fehlender Buttons ab 1.8.2012?
Ab dem 1. August 2012 müssen alle Bestellseiten einer neuen gesetzlichen Regelung, der sogenannten “Button- Lösung”, angepasst werden. Bei fehlenden Änderungen der Webseiten können Abmahnungen drohen und Kaufverträge nicht zustande kommen. Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf den Missbrauch durch sog. Abofallen im Internet. Verbraucher sollen künftig genau und sicher erkennen können, wenn ein “Klick” Geld kostet.
Details unter http://www.mlw-law.com/neuregelung-fur-shopbetreiber-button-losung-zum-1-8-2012.html
Filesharing Abmahnungen online abwehren
Trotz der Ankündigungen der Bundesregierung, dem Filesharing Abmahnwahn durch eine wirksame Gebührenbegrenzung der Rechtsanwaltsgebühren Einhalt zu gebieten, werden nach wie vor zahlreiche Abmahnungen durch die von den Rechteinhabern beauftragten Rechtsanwälte versendet. Seit kurzem meldet sich auch eine Firma Debcon GmbH bei zahlreichen Abgemahnten, um angeblich offene Forderungen einnzutreiben. Dabei ist gerade die Beweislage in vielen Fällen mehr als dünn.
Die Rechtsanwälte Maurer, Wünsch und Goldberg bieten seit kurzem an, Filesharing Abmahnungen online abzuwehren. Vorteil dabei kann eine höhere Geschwindigkeit sein. Außerdem bietet die online Abwehr den Vorteil, dass auch bei delikaten Vorwürfen, wie beispielsweise dem Tausch pornografischer Filme, ein online Kontakt leichter fällt, als dem Anwalt in der Kanzlei persönlich gegenüber zu sitzen. Die online Abwehr findet man unter http://abmahnung.online-anwalt.org
OLG Hamm: Aufkleber “Keine Werbung” gilt nicht für Anzeigenblätter
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.07.2011 (Az. 4 U 42/11) soll es keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern darstellen, wenn Gratiszeitungen (Super Sonntag, Wochenspiegel, Bitterfelder Spatz oder ähnliche) einschließlich der dort lose eingelegten Werbebeilagen in einen Briefkasten eingeworfen werden, auch wenn dort ein Aufkleber “Keine Werbung” angebracht ist.
Das Gericht sah darin keinen Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Nach Ansicht des Gerichts unterscheide der Briefkasteninhaber zwischen reinen Werbeprospekten und Gratiszeitungen mit Werbebeilagen. Denn bei den Gratiszeitungen komme es ihm gerade auch auf den redaktionellen Teil mit seinen lokalen Informationen an. Deshalb seien diese Anzeigenblätter von dem Aufkleber “Keine Werbung” nicht erfasst.
Wer also auch keine Anzeigenblätter in seinem Briefkasten vorfinden möchte, sollte dies auf dem Aufkleber entsprechend deutlich machen. Beispielsweise mit “Bitte keine Werbung oder kostenlose Zeitungen einwerfen”.