Der Online Lebensmittelhändler aboutfood GmbH wurde vom OLG Naumburg (Az. 9 U 121/22) verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger mit unerwünschten E-Mails zu belästigen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde der aboutfood GmbH Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an deren Geschäftsführern angedroht.
Obwohl der Kläger der Firma aboutfood GmbH mitgeteilt hatte, keine E-Mail Werbung mehr erhalten zu wollen, sendete diese erneut eine E-Mail, in der u.a. mitgeteilt wurde, dass ein Eigenmarkensegment übertragen worden sei. Die weitere E-Mail verlor dadurch jedoch nicht den Charakter als Werbung. So wurde zunächst mit dem Bild einer Nutzerin und den Worten „eat green or go home“ und dem weiteren Hinweis „food (ist) for future, heute genießen, was für morgen gut ist“, geworben. Auch der weitere Verlauf des Anschreibens: „Es gibt tolle Neuigkeiten von uns: Foodist goes vegan! Wir möchten beweisen, dass Nachhaltigkeit und Genuss Hand in Hand gehen. Um zu einer besseren Zukunft beizutragen, fokussieren wir, das Foodist Team, uns ausschließlich auf Produkte aus unserer Foodist Brand: Vegan, natürliche Zutaten & 100 % delicious“ diente augenscheinlich dazu, dass es hier um den Absatz von Waren ging.