Warnung vor Scam: Angebliches „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949“

Derzeit kursieren vermehrt Schreiben, Webseiten und Angebote rund um ein angebliches „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949“. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine internationale, überstaatliche Rechtsinstanz. Wir möchten ausdrücklich warnen: Es handelt sich nicht um ein anerkanntes Gericht.

Die Scharlatane nutzen die aktuelle allgemeine hohe Unzufriedenheit mit den staatlichen Institutionen aus.

Die Betreiber stellen ihr angebliches „Schiedsgericht“ als internationale, überstaatliche Institution dar. Es wird behauptet, dort könnten Beschwerden gegen Behörden und Staaten eingereicht, völkerrechtlich bindende Entscheidungen erwirkt oder außerhalb staatlicher Gerichte Recht durchgesetzt werden. Zudem werden kostenpflichtige Seminare und Schulungen angeboten, in denen Teilnehmer zu „Schiedsrichtern“ ausgebildet werden sollen.

Diese Darstellung ist rechtlich nicht haltbar und kann Betroffene in die Irre führen.

Was die Genfer Abkommen tatsächlich regeln

Die Genfer Abkommen von 1949 sind internationale Verträge zum Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten. Sie regeln unter anderem den Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten sowie grundlegende humanitäre Standards im Krieg.

Die Abkommen schaffen jedoch kein internationales Schiedsgericht für Privatpersonen. Sie erlauben es auch nicht, private Gerichte zu gründen oder sich selbst zu internationalen Richtern zu ernennen. Es existiert kein Verfahren, mit dem Privatpersonen über solche Konstrukte völkerrechtlich bindende Entscheidungen gegen Staaten oder Behörden durchsetzen können.

Internationale Strafverfolgung und völkerrechtliche Verfahren erfolgen ausschließlich über staatliche Gerichte oder international anerkannte Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof oder den EuGH. Private Organisationen oder Webseiten können keine entsprechende Gerichtsbarkeit begründen.

Völkerrecht ist am Ende nie mehr, als das „Recht“ des Stärkeren (Staates).

Typische Warnzeichen solcher Angebote

Ein zentrales Warnsignal ist die Behauptung, es handle sich um ein überstaatliches Gericht außerhalb nationaler Gesetze. Kein echtes Gericht kann sich selbst gründen und weltweit für zuständig erklären.

Zudem fehlt jede offizielle Anerkennung durch Staaten, internationale Organisationen oder etablierte juristische Institutionen. Ein legitimes internationales Gericht wäre öffentlich bekannt, völkerrechtlich legitimiert und institutionell eingebunden.

Weiterhin werden kostenpflichtige Schulungen und Zertifizierungen angeboten, mit denen man sich zum „Schiedsrichter“ ernennen lassen kann. Seriöse Gerichte rekrutieren ihre Richter nicht über bezahlte Seminare.

Auffällig ist außerdem die Verwendung komplex klingender völkerrechtlicher Begriffe, angeblich bindender Schreiben und Drohungen gegenüber Behörden. Solche Muster sind typisch für Pseudo-Justizstrukturen und sogenannte Schein-Gerichte.

Warum das gefährlich ist

Wer auf solche Angebote eingeht, riskiert finanzielle Verluste durch Seminare oder angebliche Verfahren. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt. Darüber hinaus können Betroffene in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn sie sich auf unwirksame Dokumente oder angebliche „Urteile“ berufen.

Die größte Gefahr besteht darin, dass Fristen für wirksame Rechtsbehelfe versäumt werden, weil man sich auf solche Angebote verlässt.

Besonders angesprochen werden häufig Personen, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen oder nach alternativen Rechtswegen suchen.

So schützen Sie sich

Prüfen Sie stets, ob eine Organisation offiziell anerkannt ist und auf welcher rechtlichen Grundlage sie handelt. Seien Sie misstrauisch gegenüber Angeboten, die behaupten, über staatlichen Gesetzen zu stehen oder ein „höheres Recht“ durchsetzen zu können. Das stimmt NIE.

Leisten Sie keine Zahlungen für angebliche Titel, Zertifikate oder Verfahren ohne überprüfbare rechtliche Grundlage. Geben Sie keine sensiblen persönlichen Daten an unbekannte Organisationen weiter.

Bei Verdacht auf Betrug oder Täuschung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale oder die Polizei und informieren Sie gegebenenfalls auch Ihr Umfeld über solche Angebote.

Das angebliche „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949“ ist kein anerkanntes internationales Gericht. Die Darstellung als überstaatliche Instanz sowie kostenpflichtige Schulungs- und Zertifizierungsangebote sind deutliche Warnsignale. Aufklärung und kritische Prüfung sind der beste Schutz vor Irreführung und finanziellen Schäden.

Hintergrundinformationen zu den Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind zwischenstaatliche Verträge und ein zentraler Bestandteil des humanitären Völkerrechts. Sie entstanden aus der historischen Erfahrung extremer Kriegsgräuel des 19. und 20. Jahrhunderts und verfolgen ein klar umrissenes Ziel: Auch im Krieg soll ein Mindestmaß an Menschlichkeit gewahrt bleiben. Sie dienen nicht der allgemeinen Rechtsdurchsetzung im zivilen Alltag, sondern ausschließlich dem Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten.

Im Mittelpunkt der Abkommen steht der Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen. Dazu zählen Verwundete und Kranke, Kriegsgefangene, Schiffbrüchige sowie Zivilpersonen. Die vier Genfer Abkommen von 1949 regeln detailliert den Umgang mit diesen Personengruppen und verpflichten die beteiligten Staaten, grundlegende humanitäre Mindeststandards einzuhalten. Dazu gehören insbesondere das Verbot von Folter, Misshandlung und willkürlicher Gewalt sowie die Pflicht zur medizinischen Versorgung und zur menschlichen Behandlung.

Die Entstehung der Genfer Abkommen ist eng mit der Idee verbunden, das Unvermeidliche zumindest zu begrenzen. Ausgangspunkt war die Erfahrung, dass Kriege trotz aller politischen Bemühungen nicht vollständig verhindert werden konnten. Ziel war daher nicht, neue Rechtswege für private Ansprüche zu schaffen, sondern innerhalb bewaffneter Konflikte elementare Grundwerte der Menschlichkeit zu sichern. Der Leitgedanke lässt sich vereinfacht zusammenfassen: Selbst im Krieg sollen gewisse Grenzen nicht überschritten werden.

Rechtlich handelt es sich bei den Genfer Abkommen ausschließlich um Verträge zwischen Staaten. Vertragsparteien können nur Staaten sein; sie verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung der festgelegten Regeln. Eine individuelle Inanspruchnahme durch Privatpersonen außerhalb bestehender staatlicher oder international anerkannter Strukturen ist nicht vorgesehen. Auch schaffen die Abkommen keine privaten Gerichte, keine alternativen Rechtssysteme und keine überstaatlichen Entscheidungsinstanzen für alltägliche Rechtsstreitigkeiten.

Die Genfer Abkommen enthalten insbesondere keine Grundlage für die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldern oder sonstigen staatlichen Maßnahmen im innerstaatlichen Bereich. Ihr Regelungszweck beschränkt sich auf bewaffnete Konflikte und den Schutz von Kriegsopfern. Sie sollen sicherstellen, dass selbst in Extremsituationen grundlegende humanitäre Prinzipien gelten. Eine Ausdehnung auf allgemeine zivil- oder verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen entspricht weder ihrem historischen Hintergrund noch ihrer rechtlichen Funktion.

Auch die Durchsetzung der Genfer Abkommen erfolgt ausschließlich über Staaten und international anerkannte Institutionen. Als zentrales Kontrollorgan ist in den Abkommen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz vorgesehen. Darüber hinaus können schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Gerichte oder internationale Strafgerichte verfolgt werden. Private Organisationen können hingegen keine eigenständige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit begründen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus juristischer Sicht geboten, Bezugnahmen auf die Genfer Abkommen im Zusammenhang mit privat organisierten „Schiedsgerichten“ oder angeblich überstaatlichen Entscheidungsstrukturen kritisch einzuordnen. Die Genfer Abkommen sind als Schutzinstrumente für Opfer bewaffneter Konflikte konzipiert. Sie dienen der Bewahrung elementarer Menschlichkeit im Krieg und nicht der Schaffung alternativer Rechtswege zur Anfechtung staatlicher Entscheidungen im Alltag

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert