Landgericht Halle weist Antrag eines Abmahnanwalts auf Unterlassung wegen RDG Verstoßes zurück

Im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Halle (Az. 8 O 8/25) haben wir die Verfügungsbeklagte – eine Kfz-Werkstattbetreiberin und Gebrauchtwagenhändlerin aus Halle – erfolgreich gegen eine Abmahnung und einen Unterlassungsantrag des Rechtsanwalts Michael Winter aus Kornwestheim verteidigt. Das Gericht wies den Antrag in vollem Umfang zurück. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Hintergrund: Vorwurf angeblich unerlaubter Rechtsdienstleistungen

Rechtsanwalt Michael Winter, vertreten durch den Kollegen Rechtsanwalt Weber aus Asbach-Bäumenheim, sah in der Werbung unserer Mandantin für einen „kompletten Versicherungs- und Unfallservice“ einen angeblichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Mandantin hatte auf ihrer Website Leistungen wie „Ermittlung der Schadenshöhe“, „Gutachtenerstellung“ und „Versicherungsabwicklung“ beworben. Laut Winter handele es sich hierbei um unzulässige Rechtsberatung durch Nichtjuristen.

„Landgericht Halle weist Antrag eines Abmahnanwalts auf Unterlassung wegen RDG Verstoßes zurück“ weiterlesen

Einstweilige Verfügung wegen E-Mail SPAM gegen „Forsa-Seminare“ Erica Gilb erwirkt

Gegen die Firma „Forsa-Seminare“ Erica Gilb haben wir eine einstweilige Verfügung wegen des massenhaften Versands von Spam-E-Mails vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erwirkt. Das Gericht hat den Gegenstandswert im einstweiligen Verfügungsverfahren antragsgemäß auf 6.000 EUR festgesetzt.

Hauptinhalt:

  1. Verbot der E-Mail-Werbung: Erica Gilb ist es untersagt, die Antragstellerin ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung oder sonstige Berechtigung per E-Mail zu Werbezwecken anzuschreiben.
  2. Androhung von Ordnungsmitteln: Bei Verstoß drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder alternativ eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.
  3. Kosten des Verfahrens: Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, Erica Gilb.
  4. Streitwert: Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
  5. Rechtsbehelfe: Die einstweilige Verfügung ist rechtskräftig, da die Antragsgegnerin mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben und damit auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Die Antragstellerin hatte mehrfach unerwünschte Werbe-E-Mails von Erica Gilb erhalten, trotz vorheriger Abmahnung. Auf Grundlage der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Schutz des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“ wurde der Unterlassungsanspruch durchgesetzt.

Diese einstweilige Verfügung stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Schutzes vor unerwünschter E-Mail-Werbung dar und zeigt die Konsequenzen für Verstöße gegen das Werberecht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Empfänger einholen, bevor sie Werbe-E-Mails versenden.

Wenn Sie auch von E-Mail Spam betroffen sind, finden Sie hier weitere Informationen zum Vorgehen.

aboutfood GmbH ehemals foodist kassiert Urteil wegen E-Mail Spam

Der Online Lebensmittelhändler aboutfood GmbH wurde vom OLG Naumburg (Az. 9 U 121/22) verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger mit unerwünschten E-Mails zu belästigen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde der aboutfood GmbH Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an deren Geschäftsführern angedroht.

Obwohl der Kläger der Firma aboutfood GmbH mitgeteilt hatte, keine E-Mail Werbung mehr erhalten zu wollen, sendete diese erneut eine E-Mail, in der u.a. mitgeteilt wurde, dass ein Eigenmarkensegment übertragen worden sei. Die weitere E-Mail verlor dadurch jedoch nicht den Charakter als Werbung. So wurde zunächst mit dem Bild einer Nutzerin und den Worten „eat green or go home“ und dem weiteren Hinweis „food (ist) for future, heute genießen, was für morgen gut ist“, geworben. Auch der weitere Verlauf des Anschreibens: „Es gibt tolle Neuigkeiten von uns: Foodist goes vegan! Wir möchten beweisen, dass Nachhaltigkeit und Genuss Hand in Hand gehen. Um zu einer besseren Zukunft beizutragen, fokussieren wir, das Foodist Team, uns ausschließlich auf Produkte aus unserer Foodist Brand: Vegan, natürliche Zutaten & 100 % delicious“ diente augenscheinlich dazu, dass es hier um den Absatz von Waren ging.

Philip Morris kassiert einstweilige Verfügung wegen IQOS Spam

Wir haben gegen die Philip Morris GmbH wegen wiederholtem E-Mail Spam für ihr IQOS Zigarettenersatz-System eine einstweilige Verfügung erwirkt. Trotz zahlreicher Aufforderungen, den Versand von unerwünschter E-Mail Werbung zu unterlassen und dem ausdrücklichen Versprechen von Philip Morris es zu unterlassen, erhielt unser Mandant täglich neue E-Mails. Dem hat das Amtsgericht München jetzt durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung Einhalt geboten.

Landgericht Berlin verbietet Mitbewerberbehinderung bei Amazon

mitbewerberbehinderung bei amazon

Das so genannte „Anhängen bei Amazon“ ist nach wie vor häufiger Anlass für Streit unter Marketplace-Händlern der Plattform. Obwohl von Amazon gewünscht und gefordert, stoßen sich viele Amazon-Händler daran, dass Mitbewerber sich an „ihr“ Angebot „anhängen“ – erst recht, wenn der Konkurrent das Produkt billiger anbietet und deshalb in den Genuss der s.g. „Buy Box“ kommt, also den prominenten „Kaufen-Button“ von Amazon direkt auf der Produktseite in Anspruch nehmen darf. Viele Händler versuchen deshalb, genau dies zu verhindern – zum Beispiel dadurch, dass sie dem Angebot eine bestimmte, eigene Markenherkunft attestieren, um Mitbewerber vom „Anhängen“ abzuschrecken. Nachdem bereits das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 2603.2021, Az. 6 U 11/21) dieses Geschäftsgebaren unter bestimmten Voraussetzungen als Mitbewerberbehinderung betrachtet haben, hat sich nun auch das Landgericht Berlin in einem von der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft betreuten Rechtsstreit dieser Ansicht angeschlossen (LG Berlin, Urteil vom 22.11.2021, Az. 101 O 128/20). Lesen Sie alles zur aktuellen Entscheidung zur Mitbewerberbehinderung hier.

„Landgericht Berlin verbietet Mitbewerberbehinderung bei Amazon“ weiterlesen

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders

Abmahnung, Abmahnmissbrauch

Lange wurde gestritten, kontrovers diskutiert, Fachleute aus Wirtschaft und Rechtsexperten wurden angehört, Gutachten und Stellungnahmen verfasst, dann herrschte ungefähr ein Jahr lang Stille. Nunmehr aber hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Mit dem gemeinhin auch gern als ‚Gesetz gegen Abmahnmissbrauch‘ bezeichneten Regelwerk beabsichtigt der Gesetzgeber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor bestimmten, als missbräuchlich empfundenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen. Dazu werden u.a. die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung massiv erhöht, Formvorgaben verschärft, die Kostenerstattung eingeschränkt und Vertragsstrafen gedeckelt. Auch mit dem s.g. „fliegenden Gerichtsstand“ ist künftig weitestgehend Schluss. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Anzahl der Abmahnungen in Zukunft um ungefähr die Hälfte zu reduzieren. Was von der gesetzgeberischen Absicht her sicherlich gut gemeint ist, ist jedoch alles andere als gut gemacht. Lesen Sie alles zum Hintergrund, zu den Neuregelungen im Einzelnen und zu unserer Einschätzung hier.

„Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders“ weiterlesen

OLG Köln: Gecko-Nahrung ist „unmenschlich“

Gecko, Nahrungsergänzungsmittel für Geckos, UWG, Abmahnung, Rechtsmissbrauch, Klagebefugnis

Einen – einigermaßen ungewöhnlichen – Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19). Ausgangspunkt der Entscheidung war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln – solchen für Menschen einerseits, für Tiere andererseits. Das Oberlandesgericht kam zu dem – in rechtlicher Hinsicht überaus bemerkenswerten – Schluss, dass das „offensichtliche Fehlen“ eines Wettbewerbsverhältnisses nicht nur die Klagebefugnis ausschließt, sondern darüber hinaus auch noch rechtsmissbräuchlich sei – mit der Folge, dass der Abmahnende die Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten zu erstatten hat.

„OLG Köln: Gecko-Nahrung ist „unmenschlich““ weiterlesen

Gerichte: Influencer machen „generell Werbung“

Influencer, Werbung, Schleichwerbung, UWG, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Instagram, 2 U 78/19, 1 HK O 45/17, OLG Braunschweig, LG Koblenz

Zwei aktuelle und vor kurzem veröffentlichte Urteile dürften für neue Verunsicherungen in der Influencer-Szene sorgen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass Instagram-Posts von Influencern, die auf Produkte, Marken, Hersteller oder bestimmte Geschäfte oder Etablissements verweisen, Werbung darstellen und deshalb als solche gekennzeichnet werden müssen. Unterbleibe dies, so liege unzulässige „Schleichwerbung“ vor – und zwar unabhängig davon, ob der Influencer von den erwähnten Unternehmen Geldzahlungen oder sonstige Vorteile erhalte (OLG Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19). Noch weiter geht sogar das Landgericht Koblenz – und kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeit von Influencern „generell Werbung“ sei (LG Koblenz, Urteil vom 08.04.2020, Az. 1 HK O 45/17).

„Gerichte: Influencer machen „generell Werbung““ weiterlesen

Mundschutz ‚Marke Eigenbau‘ ist Abmahnfalle

Abmahnung, Mundschutz, Corona, Coronakrise, Corona-Krise

Die Corona-Krise hat die Welt derzeit fest im Griff, Deutschland ist im Lockdown. Medizinprodukte wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe sind wegen der weltweit hohen Nachfrage derzeit akute Mangelware. Doch in der Not werden Menschen bekanntlich erfinderisch. So gibt es derzeit eine Vielzahl von Anbietern, die – teils aus Hilfsbereitschaft, teils aus Geschäftssinn – selbst hergestellte Mundschutzmasken vertreiben – oft in bunten Farben und mit modischen Elementen. Doch der Mundschutz „Marke Eigenbau“ kann schnell zur ärgerlichen und teuren Abmahnfalle werden. Lesen Sie hier, was Sie als Masken-Schneider unbedingt beachten sollten.

„Mundschutz ‚Marke Eigenbau‘ ist Abmahnfalle“ weiterlesen

„Deutsche Umwelthilfe“ obsiegt – „Rechtsmissbrauch“ bleibt zahnloser Tiger

Abmahnung

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: I ZR 149/18) die umstrittene Abmahnpraxis der „Deutschen Umwelthilfe“ (Deutsche Umwelthilfe e.V.) bestätigt.

Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass der wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme durch die „Deutsche Umwelthilfe“ nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG entgegengehalten werden kann.

Die Vorschrift lautet:

„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.“

„„Deutsche Umwelthilfe“ obsiegt – „Rechtsmissbrauch“ bleibt zahnloser Tiger“ weiterlesen