
Das s.g. „Corona-Kabinett“, die Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten der Länder, hat sich am heutigen Mittwoch wegen steigender Infektionszahlen mit dem Corona-Virus auf neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschlands verständigt.
Mit dem s.g. „Wellenbrecher-Lockdown“ sollen mit Wirkung ab dem 2. November 2020 Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars, Event-Lokalitäten wie Theater, Opern, Konzerthäuser und andere Veranstaltungseinrichtungen sowie Fitness-Studios, Bäder oder Einrichtungen des Vereinssports schließen. Kontakte werden generell auf maximal zehn Personen beschränkt, die nicht mehr als zwei Haushalten angehören dürfen.
Die Maßnahme „Wellenbrecher-Lockdown“ soll zunächst bis Ende November beschränkt werden.
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