Unternehmer aufgepasst! Corona-Beratung förderfähig!

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Die Corona-Krise hat Deutschland und die Welt weiter fest im Griff. Viele Unternehmen sehen sich gerade jetzt mit ganz erheblichem Beratungsbedarf konfrontiert – vor allen Dingen in rechtlicher Hinsicht. Nie dagewesene staatliche Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens, Betätigungsverbote für ganze Branchen, Liquiditätsengpässe, Umsatzausfälle und daran anknüpfende Folgeprobleme – etwa arbeits- oder mietrechtlicher Art – stellen die deutsche Wirtschaft vor die wahrscheinlich größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Doch wie soll man angesichts geringer Geldmittel nun auch noch Berater bezahlen? Hier hilft der Staat – und übernimmt ggf. Ihre Corona-Beratung. Was Sie beachten müssen und wie Sie an die Fördermittel kommen, lesen Sie hier.

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Mundschutz ‚Marke Eigenbau‘ ist Abmahnfalle

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Die Corona-Krise hat die Welt derzeit fest im Griff, Deutschland ist im Lockdown. Medizinprodukte wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe sind wegen der weltweit hohen Nachfrage derzeit akute Mangelware. Doch in der Not werden Menschen bekanntlich erfinderisch. So gibt es derzeit eine Vielzahl von Anbietern, die – teils aus Hilfsbereitschaft, teils aus Geschäftssinn – selbst hergestellte Mundschutzmasken vertreiben – oft in bunten Farben und mit modischen Elementen. Doch der Mundschutz „Marke Eigenbau“ kann schnell zur ärgerlichen und teuren Abmahnfalle werden. Lesen Sie hier, was Sie als Masken-Schneider unbedingt beachten sollten.

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Rechtliche und steuerliche Risiken der Corona Krise für Unternehmer

Die staatlich verordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Corona Virus (SARS-COV-2 COVID-19) betreffen fast alle Unternehmer und bringen erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken mit sich. Rechtsanwalt Peter Kehl hat zu diesem Thema mit Steuerberater Christian Gebert über zahlreiche Probleme gesprochen, welche die Krise für Selbstständige und Freiberufler mit sich bringt.

Neben Fragen zu staatlichen Unterstützungsmaßnahmen besprechen Peter Kehl und Christian Gebert die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, insolvenzrechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Schadensersatzes für Betroffene.

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eBay-Händler aufgepasst: "Multi-Rabatt" ist abmahnfähig!

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Vor ungefähr einem Jahr hat das Online-Auktionshaus eBay den so genannten „Multi-Rabatt“ für „Sofort-Kaufen-Artikel“ eingeführt. Seither können eBay-Händler ihren Kunden die einfache Möglichkeit anbieten, mehrere Stücke, bzw. Exemplare eines Produkts gleichzeitig im Warenkorb abzulegen und dabei – je nach ausgewählter Menge – einen Preisnachlass pro Stück in Anspruch zu nehmen. Je mehr Exemplare der Kunde anklickt, desto geringer ist der Stückpreis des Produkts:

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Jahreswechsel 2019/2020: Erstmals Meldepflichten nach dem Verpackungsgesetz

Seit 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem der Gesetzgeber die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst und den – vornehmlich abfallrechtlichen – Regelungen eine neue und modernere Rechtsgrundlage gegeben hat. Die wohl bekannteste Neuregelung des Verpackungsgesetzes ist die Registrierungspflicht im s.g. Herstellerregister „LUCID“ der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Sie gilt für alle diejenigen, die Verpackungsmaterial, welches beim Endverbraucher oder ihm gleichgestellten „Anfallstellen“ anfällt, erstmals in Verkehr bringen. Auch Onlinehändler, die ihre Produkte im Wege des Fernabsatzes versenden und dabei Päckchen und Pakte, Füllmaterial, Klebeband, Versandetiketten u.Ä. verwenden, gelten als Hersteller und unterliegen der Registrierungspflicht. Verbunden mit der Eintragung ins Register ist die Pflicht, sich einem Abfallkreislaufsystem, bzw. dualen System (wie bspw. dem „Grünen Punkt“) anzuschließen. Herstellern, die die Registrierung versäumen, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

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Aus für WhatsApp, Instagram und Co.?

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Der seit Jahren herrschende Streit zwischen Research in Motion (RIM), den ehemaligen Betreibern von BlackBerry und dem Facebook-Konzern hat in Deutschland ein vorläufiges Ende gefunden: Im Patentstreit, der u.a. die Apps „Facebook Messenger“, den beliebten Nachrichtendienst „WhatsApp“ und die Fotos- und Videoplattform „Instagram“ betrifft, hat das Landgericht München I heute den Kanadiern recht gegeben. Facebook ist es verboten worden, die gemeinhin beliebten Apps in Deutschland weiterhin anzubieten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Facebook hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Das Urteil ist aber für vorläufig vollstreckbar erklärt worden – gegen Sicherheitsleistung von 1,6 Mio. EUR. Die Parteien streiten sich unter umgekehrten Vorzeichen um die gleichen und andere Patentrechte auch noch in einem anderen Prozess.

Nähere Informationen sowie ein Aktenzeichen sind noch nicht bekannt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Wer amazon.de betreibt

Bei Klagen gegen Amazon und andere große Internetanbieter stellt sich immer wieder die Frage, wen man konkret gerichtlich in Anspruch nehmen muss. Immer wieder ändern sich die rechtlichen Entitäten aus steuerlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen. Amazon hat sich kürzlich uns gegenüber dazu wie folgt geäußert:

Die Webseite www.amazon.de wird von der Amazon Europe Core S.à r.l. technisch betrieben. Verkäuferin für Produkte mit Verkauf und Versand durch Amazon ist die Amazon EU S.à r.l. Die Amazon Services Europe S.à r.l. schließlich erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Amazon.de Marketplace, über den Drittanbieter Produkte verkaufen können. Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Impressum der Website www.amazon.de sowie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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In stillem Gedenken

Wir trauern um die Opfer des feigen Terroranschlags von Halle am 09.10.2019.

Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei ihren Familien, ihren Angehörigen und Freunden.

Den Verletzten wünschen wir baldige und vollständige Genesung.

In stillem Gedenken,
das Team der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft

Webseitenbetreiber aufgepasst: Cookie-Opt-In ab sofort Pflicht

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Der Europäische Gerichtshof hat am 01.10.2019 eine Grundsatzentscheidung zur lange Zeit umstrittenen Frage getroffen, ob Webseitenbetreiber von ihren Besuchern eine ausdrückliche Einwilligung einholen müssen, wenn sie s.g. Cookies verwenden. In ihrem Urteil (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17) kommen die obersten EU-Richter zu dem Ergebnis, dass eine solche aktive Einwilligungshandlung der Nutzer zwingend erforderlich ist – der Cookie-Opt-In wird also Pflicht. Bisher gängige Verfahren, wonach Nutzer aktiv handeln mussten, wenn sie keine Webseiten-Cookies auf ihren Browsern zulassen wollten (s.g. Opt-Out-Varianten) sind demnach unzulässig. Eine entsprechende Regelung des deutschen Telemediengesetzes verstößt insoweit gegen europäisches Recht.

Lesen Sie in unserem Beitrag, welcher Sachverhalt dem Urteil zugrunde liegt, was der rechtliche Rahmen der Entscheidung ist und was Webseitenbetreiber und Online-Händler nun unternehmen müssen.

Was sind eigentlich Cookies?

Bei s.g. Cookies handelt es sich technisch betrachtet um kleine Textdateien von meist einigen Kilobyte Größe, die Webseitenbetreiber auf dem Computer des Nutzers – besser gesagt in dessen Webbrowser – speichern und die bei einem erneuten Aufrufen der entsprechenden Seite „wiedererkannt“ werden. Auf diese Weise „erinnert“ sich die Webseite an den Nutzer. Es sollen so beispielsweise die Navigation im Internet oder Online-Transaktionen erleichtert werden.

Klassischer Anwendungsfall ist zum Beispiel folgender: Ein Internetnutzer besucht einen Webshop und legt bestimmte Produkte im Warenkorb ab. Dabei setzt die Webseite Cookies im informationstechnischen System des Nutzers. Verlässt der Nutzer nun die Webseite, ohne den Checkout, bzw. den Einkauf beendet zu haben und kehrt der Nutzer später auf die Shop-Seite zurück, so findet er seine zuvor ausgewählten Produkte noch immer im Warenkorb vor.

Cookies werden aber auch verwendet, um Informationen über das Nutzerverhalten zu erlangen und zu analysieren, um Nutzer zu „tracken“, Profile zu erstellen und um personalisierte Werbung auszuspielen. Die Einsatzmöglichkeiten von Cookies sind vielfältig und werden in Zeiten von „Big Data“ in großem Stil ausgeschöpft. Kaum noch eine Webseite kommt heutzutage ohne Cookies aus.

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