Vorlagebeschluss des BGH zur Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Bundesgerichtshof
VI ZR 217/08
10.11.2009
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richterin Diederichsen, die Richter Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz

beschlossen:

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

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Magdeburger Alkoholverbotsverordnung unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 17.03.2010 (Az. 3 K 319/09) die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Magdeburg für unwirksam erklärt.

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens war die „Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit“ vom 12.12.2008. Nach der Verordnung war im gesamten Stadtgebiet von Magdeburg „das Lagern oder dauerhafte Verweilen in Verbindung mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu beeinträchtigen.“ Auch die Regelung, nach der auf dem östlichen Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) ganztägig und auf dem Hasselbachplatz von 18:00 – 6.00 Uhr der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit generell verboten ist, wurde für unwirksam erklärt. Die Verbote konnten mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Bestimmungen hat das Gericht als zu unbestimmt angesehen. Wegen der unscharfen Formulierungen sei für den Bürger nicht ausreichend erkennbar, welches Verhalten verboten ist. Außerdem habe die Stadt nicht belegen können, dass die Begehung von (schweren) Straftaten eine typische Folge des Alkoholkonsums außerhalb von Gaststättenflächen sei. Auch das Argument, man wolle zerbrochene Glasflaschen vermeiden, lies das Gericht nicht gelten. Das Verbot sei für diesen Zweck unverhältnismäßig. Es gäbe weniger belastende Maßnahmen, wie beispielsweise ein Glasflaschenverbot nach Hamburger Vorbild.

Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Bei der Speicherung, wie sie Deutschland durchführe, handele es sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Die Daten ließen Rückschlüsse zu, die bis in die Intimsphäre reichten. In ihrer Kombination lasse die Datensammlung Aussagen über gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen zu. Je nach Nutzung der Telekommunikation könne eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steige das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus bestünden verschärfte Missbrauchsmöglichkeiten, zumal die Speicherung und Datenverwendung vom Betroffenen nicht bemerkt werde. Die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten sei zudem geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen könne.

Das Urteil kann im Volltext abgerufen werden unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen

Online Handelsplattformen, wie eBay, Hood oder Amazon Marketplace bieten durch ein Bewertungssystem potenziellen Käufern die Möglichkeit, sich über den Verkäufer schon vor dem Kauf ein Bild zu machen. Das Bewertungsprofil ist dabei nicht weniger, als der gute Ruf des Verkäufers. Negative Bewertungen führen nachweisbar zu Einbußen im Umsatz und können darüber hinaus auch noch beleidigend sein. Ungerechte und beleidigende Bewertungen müssen aber nicht hingenommen werden.

In meinem neu erschienenen Buch „Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen“ wird die geltende Rechtslage in Deutschland für Bewertungen in den Internet Handelsplattformen dargestellt. Neben den detaillierten juristischen Hintergründen sind auch die einschlägigen Gesetzestexte, redaktionell aufgearbeitete Urteile und Mustertexte im Anhang des Buches zu finden.

„Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen“
Gesetze, Urteile und Mustertexte für die Praxis
ISBN 978-3-8391-5250-8, 216 Seiten
1. Auflage, Halle a. d. Saale 2010

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Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der StVO.

Die Bekl. möge also die Blötsche (= Eindellungen) am Fahrzeug der Kl. bald möglichst bezahlen. Weil die Post heute ja bekanntlich nicht mehr so schnell ist wie früher, hätte es durchaus seine Vorzüge, wenn das Geld mit Hilfe der Bierkutsche der Bekl. zur Kl. transportiert würde.

AG Köln, Urteil vom 12.10.1984, Az. 226 C 356/84

1. Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der StVO.

2. Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren im Sinne des BGB § 833 S 2.

3. Ein Ausschluß der Tierhalterhaftung gemäß BGB § 833 S 2 kommt nicht in Betracht, wenn das Pferdegespann einer Brauerei zur Reklame ständig mit leeren Bierfässern durch die Stadt fährt (zumal dies dem Umsatz nicht gerade förderlich ist).

4. Beschädigt ein Brauereigaul durch Huftritt einen geparkten Pkw, hat sich damit die typische Tiergefahr im Sinne des BGB § 833 verwirklicht. Der Beweggrund des Tieres ist rechtlich ebenso unbeachtlich wie der Umstand, daß auch Menschen sich gelegentlich so zu verhalten pflegen.

5. Ein Bierkutscher, der diensteifrig dem Gebräu der eigenen Brauerei zugesprochen hat, verstößt gegen StGB § 316, wenn er in fahruntüchtigem Zustand das Pferdegespann führt. Die Fahrerlaubnis kann ihm allerdings nicht entzogen werden.

6. Ein „Führen“ im Sinne des StGB § 316 ist gegeben, wenn der Bierkutscher durch Zurufe (zB „Hüh“ oder „Hott“) auf die Gäule einwirkt. Dies gilt jedoch nicht für Zurufe des Beikutschers.

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Abmahnung durch Preisbindungstreuhänder

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnte ein abgemahnter Internet-Buchhändler die zu erstattenden Abmahnkosten erfolgreich von 1.091,03 EUR auf 203,00 EUR senken. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit um die in Deutschland bestehende Buchpreisbindung, nach der Verlage oder Buchimporteure verpflichtet sind, einen Verkaufspreis festzusetzen, der von Händlern einzuhalten ist. Der Beklagte hatte gegen diese Preisbindung verstoßen, weil er geschäftsmäßig Bücher an Endkunden verkauft hat, ohne den festgesetzten Preis einzuhalten.
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BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.2009 zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider (Az. 2 BvR 902/06). Im konkreten Fall handelte es sich um ein IMAP Postfach.

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. §§ 94 ff. StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an eine gesetzliche Ermächtigung für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu stellen sind (amtlicher Leitsatz).

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Wie man Abmahnungen vermeidet

Immer wieder geistern in den Blogs und Foren die aufgeregten Berichte von Abmahnungen herum. Die einen werden von der Musikindustrie abgemahnt, weil Sie Musik, Spiele oder Filme mit anderen getauscht haben, andere benutzen Kartenausschnitte oder Bilder fremder Webseiten auf der eigenen Seite oder betreiben ein Forum, auf der andere Benutzer Rechte Dritter verletzen. Schließlich gibt es auch noch diejenigen, die andere im Internet verbal angegriffen, kritisiert oder beleidigt haben.

Liest man die Berichte und die Reaktionen darauf, zeigen sich die Abgemahnten häufig bestürzt, überrascht und empört über die Abmahnung. Diese Reaktion ist häufig auch gut nachvollziehbar, sind doch die Forderungen, mit denen sich die Abgemahnten nun auseinandersetzen müssen erheblich. Neben der Unterlassung werden Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert. Gerade letztere können ganz beträchtliche Summen erreichen.

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MDR muß wegen Urheberrechtsverletzung zahlen

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 07.10.2009 (Az. 5 O 1508/08) den Mitteldeutschen Rundfunk zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 EUR (abzgl. 1.000 EUR Vorauszahlung) verurteilt. Der Kläger ist Grafiker, der sich auf die Darstellung menschlicher Organe spezialisiert hat. Der MDR hatte auf einer seiner Internetseiten zwei Grafiken des Klägers zum Thema Schlaganfall verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein. Auf die Abmahnung des Klägers hin, hatte sich der MDR verpflichtet, diese Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen und ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben.

Zwar hat der MDR daraufhin die streitgegenständlichen Bilder von der Webseite entfernt, doch vergessen, diese auch vom Server zu löschen. Die Bilder waren deshalb noch über den Link und eine Bildersuchmaschine (Picsearch) auffindbar. Der Kläger verlangte nun einen Betrag von 10.000,- EUR als angemessene Vertragsstrafe. Diese Summe hat das Landgericht aber nur zur Hälfte als angemessen befunden.

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BGH schränkt Rücklastschriftgebühren ein

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Unternehmen im Massengeschäft dazu neigen, allgemeine Verwaltungskosten über Mahngebühren, Rücklastschriftgebühren oder Inkassogebühren auf den Kunden abzuwälzen, um möglichst billige Angebote realisieren zu können. Diesem Trend ist der BGH erneut entgegen getreten.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.09.2009 (Az. Xa ZR 40/08) die AGB Klausel eines Billigfliegers für unwirksam erklärt, nach der Kunden für die Rücklastschrift 50 EUR Bearbeitungsgebühr zahlen sollten.

Zwar bestehe dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn der Kunde entgegen der Vereinbarung nicht für eine ausreichende Deckung seines Kontos sorge, doch sei dieser der Höhe nach ungerechtfertigt.
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