Zum Jahreswechsel tritt in Deutschland nach knapp 20 Jahren ein neues Kaufrecht in Kraft, mit dem die bisherigen Regelungen „fit gemacht“ werden sollen für die Neuerungen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Reichlich spät zwar, aber immerhin. Die bisher geltende – und dem deutschen Kaufrecht zugrundeliegende – Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der Europäischen Union wird in diesem Zusammenhang durch die neue Warenkaufrichtlinie (Richtlinie EU 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs) abgelöst. Die Neuregelungen haben hauptsächlich Auswirkungen auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, aber auch Käufe im B2B-Bereich und zwischen Verbrauchern untereinander sind teilweise betroffen. So wird beispielsweise ein neuer Begriff des Sachmangels eingeführt; für digitale Produkte gibt es künftig umfangreiche Kodifizierungen. Unternehmer, insbesondere Online-Händler, werden vor dem Jahreswechsel Rechtstexte und ggf. die Bestellabwicklung anpassen müssen. Lesen Sie hier alles Wesentliche zum Themenkomplex „Neues Kaufrecht 2022“.
„Neues Kaufrecht ab 2022“ weiterlesenBundestag beschließt heute DiRUG
Der deutsche Bundestag beschließt heute über das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie („DiRUG“), welches weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und den Steuerzahler trotzdem rund 50 Mio. Euro kosten wird.
Mit dem Artikelgesetz wird u.a. das GmbH-Gesetz geändert. Es bezweckt vor allem, die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren.
Dazu sieht das Gesetz eine Reihe von Regelungen vor, insbesondere zur Online-Gründung einer GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen zum beziehungsweise im Handelsregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung (BRIS) vor.
Leider bleibt die Gesetzesinitiative weit hinter den Erwartungen zurück. Nach wie vor sind für die Gründung die Notare und die Registergerichte erforderlich. Die elektronische Gründung bedeutet in der Praxis lediglich die Möglichkeit, nicht mehr persönlich bei dem Notar erscheinen zu müssen, sondern den Gang zum Notar durch eine Videokonferenz mit diesem zu ersetzen.
„Bundestag beschließt heute DiRUG“ weiterlesenUmstrittene Urheberrechtsreform beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, dem 20.05.2021, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD, FDP und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts beschlossen. Damit ist der Weg für die seit Jahren kontrovers diskutierte Urheberrechtsreform frei. Mit dem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in nationales Recht um. Mit der vielfach kritisierten Reform haften u.a. Plattformbetreiber („Diensteanbieter“) ab August 2021 für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer und werden deshalb vermutlich s.g. „Upload-Filter“ einsetzen. Lesen Sie das Wichtigste zur Urheberrechtsreform hier.
„Umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen“ weiterlesenCorona-Hilfen – Überblick und Fristen
Bund und Länder haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Damit Sie den Überblick im Hilfsgelder-Dschungel behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfen, deren Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung hier zusammengefasst.
Corona-Hilfen im Überblick
Überbrückungshilfe II
Höhe
- bis zu 50.000,00 EUR / Monat
Voraussetzungen
- für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
- Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
- Umsatzeinbruch von mindestens 30% zwischen September 2020 und Dezember 2020
Fristen
- Frist für Anträge: 31. März 2021
- Frist für Änderungsanträge: 31. Mai 2021
- Frist für Korrektur der Kontoverbindung: 30. Juni 2021
Überbrückungshilfe III
Höhe
- bis zu 1.500.000,00 EUR / Monat, für Verbundunternehmen bis 3.000.000,00 EUR / Monat
Voraussetzungen
- für Unternehmen mit bis zu 750.000.000,00 EUR Jahresumsatz
- Umsatzeinbruch von mindestens 30% seit November 2020
- Umsatzrückgänge zwischen November 2020 und Juni 2021
Einschränkungen
- Unternehmen, die November-, bzw. Dezemberhilfe erhalten, können für diese Monate keine Überbrückungshilfe III erhalten
- Überbrückungshilfe II wird angerechnet
Fristen
- Frist für Anträge: 31. August 2021
Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Höhe
- bis zu 75% des Umsatzes in November 2019, bzw. Dezember 2019
Voraussetzungen
- für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen müssen direkt oder indirekt von den Schließungen seit 02.11.2020 betroffen sein
- Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
Einschränkungen
- Unternehmen, die im Dezember 2020 schließen mussten (Friseure, Einzelhandel), sind bislang ausgenommen
- Erstantrag kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt werden
- Soloselbstständige können den Erstantrag bis zu 5.000,00 EUR mit einem Elster-Zertifikat selbst stellen
Fristen
- Frist für Anträge: 31. April 2021
- Frist für Änderungsanträge: 30.06.2021
Neustarthilfe
Höhe
- bis zu 7.500,00 EUR einmalig als Betriebskostenpauschale
Voraussetzungen
- für Soloselbstständige
- 25% des Jahresumsatzes 2019
Förderzeitraum
- Januar 2021 bis Juni 2021
Fristen
- Frist für Anträge: 31. August 2021
Hoffnung für alle Einzelhändler auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Die meisten Einzelhändler sind bislang von den November- und Dezemberhilfen ausgeschlossen, weil sie von der ersten Schließungsanordnung nicht betrofffen waren. Sie werden bisher auf die Überbrückungshilfen verwiesen. Diese Regelung dürfte rechtswidrig sein, weil sie ohne sachlichen Grund bestimmte Branchen bevorzugt. Daher sind wir der Auffassung, dass gute Aussichten darauf bestehen, dass alle betroffenen Einzelhändler die Novemberhilfen und Dezemberhilfen einklagen können. Sprechen sie uns hierzu gerne an.
Im Rahmen der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der mit der Corona-Pandemie (Pandemie des neuartigen SARS-CoV-2-Virus) einhergehenden Schließungsverfügungen für weite Teile der Wirtschaft haben Bund und Länder staatliche Hilfsprogramme in bisher ungekannten Größenordnungen aufgelegt. Dies sind neben der s.g. Überbrückungshilfe vor allen Dingen die Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Der Einzelhandel hat darauf jedoch bislang keinen Anspruch. Unser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Einzelhändler die Novemberhilfe und Dezemberhilfe – notfalls gerichtlich – beanspruchen können, obwohl sie nicht schon vom „Wellenbrecher-Lockdown“ ab dem 02.11.2020 betroffen waren, sondern vielmehr „erst“ am 16.12.2020 schließen mussten.
„Hoffnung für alle Einzelhändler auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe“ weiterlesenCorona Hilfsprogramme des Bundes
Aufgrund der Überlastung zahlreicher Steuerberater bieten auch wir als sog. „prüfende Dritte“ die schnelle Beantragung von Corona Hilfsprogrammen (außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes) an. Dabei handelt es sich um die November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe.
„Corona Hilfsprogramme des Bundes“ weiterlesenNeues Wettbewerbsrecht in Kraft
Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, gemeinhin auch als Gesetz gegen Abmahnmissbrauch oder einfach „neues Wettbewerbsrecht“ bezeichnet, ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Anspruchsberechtigte müssen sich ab sofort auf umfangreiche Änderungen und Einschränkungen einstellen.
„Neues Wettbewerbsrecht in Kraft“ weiterlesen„Wellenbrecher-Lockdown“ – Betroffene müssen jetzt handeln!
Das s.g. „Corona-Kabinett“, die Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten der Länder, hat sich am heutigen Mittwoch wegen steigender Infektionszahlen mit dem Corona-Virus auf neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschlands verständigt.
Mit dem s.g. „Wellenbrecher-Lockdown“ sollen mit Wirkung ab dem 2. November 2020 Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars, Event-Lokalitäten wie Theater, Opern, Konzerthäuser und andere Veranstaltungseinrichtungen sowie Fitness-Studios, Bäder oder Einrichtungen des Vereinssports schließen. Kontakte werden generell auf maximal zehn Personen beschränkt, die nicht mehr als zwei Haushalten angehören dürfen.
Die Maßnahme „Wellenbrecher-Lockdown“ soll zunächst bis Ende November beschränkt werden.
„„Wellenbrecher-Lockdown“ – Betroffene müssen jetzt handeln!“ weiterlesenGesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders
Lange wurde gestritten, kontrovers diskutiert, Fachleute aus Wirtschaft und Rechtsexperten wurden angehört, Gutachten und Stellungnahmen verfasst, dann herrschte ungefähr ein Jahr lang Stille. Nunmehr aber hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Mit dem gemeinhin auch gern als ‚Gesetz gegen Abmahnmissbrauch‘ bezeichneten Regelwerk beabsichtigt der Gesetzgeber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor bestimmten, als missbräuchlich empfundenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen. Dazu werden u.a. die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung massiv erhöht, Formvorgaben verschärft, die Kostenerstattung eingeschränkt und Vertragsstrafen gedeckelt. Auch mit dem s.g. „fliegenden Gerichtsstand“ ist künftig weitestgehend Schluss. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Anzahl der Abmahnungen in Zukunft um ungefähr die Hälfte zu reduzieren. Was von der gesetzgeberischen Absicht her sicherlich gut gemeint ist, ist jedoch alles andere als gut gemacht. Lesen Sie alles zum Hintergrund, zu den Neuregelungen im Einzelnen und zu unserer Einschätzung hier.
„Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders“ weiterlesenFairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft
Seit dem 12.07.2020 gilt die neue „P2B-Verordnung“ der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zielt u.a. auf Suchmaschinen, Handelsplattformen und Preisvergleichsportale und soll für Online-Händler – wie der Name bereits sagt – mehr Transparenz und Fairness bei der Platzierung von Angeboten schaffen. „P2B“ steht dabei für „Platform to Business“. Lesen Sie alle wichtigen und relevanten Informationen in meiner Zusammenfassung.
„Fairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft“ weiterlesen