Einstweilige Verfügung wegen E-Mail SPAM gegen “Forsa-Seminare” Erica Gilb erwirkt

Gegen die Firma “Forsa-Seminare” Erica Gilb haben wir eine einstweilige Verfügung wegen des massenhaften Versands von Spam-E-Mails vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erwirkt. Das Gericht hat den Gegenstandswert im einstweiligen Verfügungsverfahren antragsgemäß auf 6.000 EUR festgesetzt.

Hauptinhalt:

  1. Verbot der E-Mail-Werbung: Erica Gilb ist es untersagt, die Antragstellerin ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung oder sonstige Berechtigung per E-Mail zu Werbezwecken anzuschreiben.
  2. Androhung von Ordnungsmitteln: Bei Verstoß drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder alternativ eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.
  3. Kosten des Verfahrens: Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, Erica Gilb.
  4. Streitwert: Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
  5. Rechtsbehelfe: Die einstweilige Verfügung ist rechtskräftig, da die Antragsgegnerin mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben und damit auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Die Antragstellerin hatte mehrfach unerwünschte Werbe-E-Mails von Erica Gilb erhalten, trotz vorheriger Abmahnung. Auf Grundlage der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Schutz des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“ wurde der Unterlassungsanspruch durchgesetzt.

Diese einstweilige Verfügung stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Schutzes vor unerwünschter E-Mail-Werbung dar und zeigt die Konsequenzen für Verstöße gegen das Werberecht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Empfänger einholen, bevor sie Werbe-E-Mails versenden.

Wenn Sie auch von E-Mail Spam betroffen sind, finden Sie hier weitere Informationen zum Vorgehen.

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