Bund und Länder haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Damit Sie den Überblick im Hilfsgelder-Dschungel behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfen, deren Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung hier zusammengefasst.
Corona-Hilfen im Überblick
Überbrückungshilfe II
Höhe
- bis zu 50.000,00 EUR / Monat
Voraussetzungen
- für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
- Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
- Umsatzeinbruch von mindestens 30% zwischen September 2020 und Dezember 2020
Fristen
- Frist für Anträge: 31. März 2021
- Frist für Änderungsanträge: 31. Mai 2021
- Frist für Korrektur der Kontoverbindung: 30. Juni 2021
Überbrückungshilfe III
Höhe
- bis zu 1.500.000,00 EUR / Monat, für Verbundunternehmen bis 3.000.000,00 EUR / Monat
Voraussetzungen
- für Unternehmen mit bis zu 750.000.000,00 EUR Jahresumsatz
- Umsatzeinbruch von mindestens 30% seit November 2020
- Umsatzrückgänge zwischen November 2020 und Juni 2021
Einschränkungen
- Unternehmen, die November-, bzw. Dezemberhilfe erhalten, können für diese Monate keine Überbrückungshilfe III erhalten
- Überbrückungshilfe II wird angerechnet
Fristen
- Frist für Anträge: 31. August 2021
Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Höhe
- bis zu 75% des Umsatzes in November 2019, bzw. Dezember 2019
Voraussetzungen
- für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen müssen direkt oder indirekt von den Schließungen seit 02.11.2020 betroffen sein
- Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
Einschränkungen
- Unternehmen, die im Dezember 2020 schließen mussten (Friseure, Einzelhandel), sind bislang ausgenommen
- Erstantrag kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt werden
- Soloselbstständige können den Erstantrag bis zu 5.000,00 EUR mit einem Elster-Zertifikat selbst stellen
Fristen
- Frist für Anträge: 31. April 2021
- Frist für Änderungsanträge: 30.06.2021
Neustarthilfe
Höhe
- bis zu 7.500,00 EUR einmalig als Betriebskostenpauschale
Voraussetzungen
- für Soloselbstständige
- 25% des Jahresumsatzes 2019
Förderzeitraum
- Januar 2021 bis Juni 2021
Fristen
- Frist für Anträge: 31. August 2021