Corona-Hilfen – Überblick und Fristen

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Bund und Länder haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Damit Sie den Überblick im Hilfsgelder-Dschungel behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfen, deren Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung hier zusammengefasst.

Corona-Hilfen im Überblick

Überbrückungshilfe II

Höhe

  • bis zu 50.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% zwischen September 2020 und Dezember 2020

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. März 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 31. Mai 2021
  • Frist für Korrektur der Kontoverbindung: 30. Juni 2021

Überbrückungshilfe III

Höhe

  • bis zu 1.500.000,00 EUR / Monat, für Verbundunternehmen bis 3.000.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Unternehmen mit bis zu 750.000.000,00 EUR Jahresumsatz
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% seit November 2020 
  • Umsatzrückgänge zwischen November 2020 und Juni 2021

Einschränkungen

  • Unternehmen, die November-, bzw. Dezemberhilfe erhalten, können für diese Monate keine Überbrückungshilfe III erhalten
  • Überbrückungshilfe II wird angerechnet

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Höhe

  • bis zu 75% des Umsatzes in November 2019, bzw. Dezember 2019

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen müssen direkt oder indirekt von den Schließungen seit 02.11.2020 betroffen sein
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020

Einschränkungen

  • Unternehmen, die im Dezember 2020 schließen mussten (Friseure, Einzelhandel), sind bislang ausgenommen
  • Erstantrag kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt werden
  • Soloselbstständige können den Erstantrag bis zu 5.000,00 EUR mit einem Elster-Zertifikat selbst stellen

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. April 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 30.06.2021

Neustarthilfe

Höhe

  • bis zu 7.500,00 EUR einmalig als Betriebskostenpauschale

Voraussetzungen

  • für Soloselbstständige
  • 25% des Jahresumsatzes 2019

Förderzeitraum

  • Januar 2021 bis Juni 2021

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

Hoffnung für alle Einzelhändler auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die meisten Einzelhändler sind bislang von den November- und Dezemberhilfen ausgeschlossen, weil sie von der ersten Schließungsanordnung nicht betrofffen waren. Sie werden bisher auf die Überbrückungshilfen verwiesen. Diese Regelung dürfte rechtswidrig sein, weil sie ohne sachlichen Grund bestimmte Branchen bevorzugt. Daher sind wir der Auffassung, dass gute Aussichten darauf bestehen, dass alle betroffenen Einzelhändler die Novemberhilfen und Dezemberhilfen einklagen können. Sprechen sie uns hierzu gerne an.

Im Rahmen der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der mit der Corona-Pandemie (Pandemie des neuartigen SARS-CoV-2-Virus) einhergehenden Schließungsverfügungen für weite Teile der Wirtschaft haben Bund und Länder staatliche Hilfsprogramme in bisher ungekannten Größenordnungen aufgelegt. Dies sind neben der s.g. Überbrückungshilfe vor allen Dingen die Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Der Einzelhandel hat darauf jedoch bislang keinen Anspruch. Unser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Einzelhändler die Novemberhilfe und Dezemberhilfe – notfalls gerichtlich – beanspruchen können, obwohl sie nicht schon vom “Wellenbrecher-Lockdown” ab dem 02.11.2020 betroffen waren, sondern vielmehr “erst” am 16.12.2020 schließen mussten.

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“Wellenbrecher-Lockdown” – Betroffene müssen jetzt handeln!

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Das s.g. “Corona-Kabinett”, die Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten der Länder, hat sich am heutigen Mittwoch wegen steigender Infektionszahlen mit dem Corona-Virus auf neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschlands verständigt.

Mit dem s.g. “Wellenbrecher-Lockdown” sollen mit Wirkung ab dem 2. November 2020 Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars, Event-Lokalitäten wie Theater, Opern, Konzerthäuser und andere Veranstaltungseinrichtungen sowie Fitness-Studios, Bäder oder Einrichtungen des Vereinssports schließen. Kontakte werden generell auf maximal zehn Personen beschränkt, die nicht mehr als zwei Haushalten angehören dürfen.

Die Maßnahme “Wellenbrecher-Lockdown” soll zunächst bis Ende November beschränkt werden.

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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders

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Lange wurde gestritten, kontrovers diskutiert, Fachleute aus Wirtschaft und Rechtsexperten wurden angehört, Gutachten und Stellungnahmen verfasst, dann herrschte ungefähr ein Jahr lang Stille. Nunmehr aber hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das “Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs” beschlossen. Mit dem gemeinhin auch gern als ‘Gesetz gegen Abmahnmissbrauch’ bezeichneten Regelwerk beabsichtigt der Gesetzgeber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor bestimmten, als missbräuchlich empfundenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen. Dazu werden u.a. die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung massiv erhöht, Formvorgaben verschärft, die Kostenerstattung eingeschränkt und Vertragsstrafen gedeckelt. Auch mit dem s.g. “fliegenden Gerichtsstand” ist künftig weitestgehend Schluss. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Anzahl der Abmahnungen in Zukunft um ungefähr die Hälfte zu reduzieren. Was von der gesetzgeberischen Absicht her sicherlich gut gemeint ist, ist jedoch alles andere als gut gemacht. Lesen Sie alles zum Hintergrund, zu den Neuregelungen im Einzelnen und zu unserer Einschätzung hier.

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Fairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft

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Seit dem 12.07.2020 gilt die neue “P2B-Verordnung” der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zielt u.a. auf Suchmaschinen, Handelsplattformen und Preisvergleichsportale und soll für Online-Händler – wie der Name bereits sagt – mehr Transparenz und Fairness bei der Platzierung von Angeboten schaffen. “P2B” steht dabei für “Platform to Business”. Lesen Sie alle wichtigen und relevanten Informationen in meiner Zusammenfassung.

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BVerfG: “Containern” bleibt strafbewehrt

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der öffentlichen Debatte um das s.g. “Containern” und dessen Strafbarkeit als Diebstahl ein vorläufiges Ende gesetzt – zumindest de lege lata. Die obersten Verfassungsrichter entschieden mit Beschluss vom 05.08.2020, Az. 2 BvR 1985/19, dass die gesetzgeberische Entscheidung und die Gerichtspraxis, das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten als Diebstahl zu bestrafen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Eine anderweitige rechtliche Bewertung könne allein das Parlament treffen.

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OVG Lüneburg: Faxversand personenbezogener Daten rechtswidrig

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Faxversand ade? Eine – vor allen Dingen für die behördliche und juristische Praxis – weitreichende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Fax-Sendungen hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg getroffen. Die Verwaltungsrichter entschieden, dass die unverschlüsselte Übertragung sensibler personenbezogener Daten mittels Telefax gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19). Lesen Sie in unserem Beitrag alles zum Hintergrund der Entscheidung und zu den praktischen Auswirkungen, die von ihr ausgehen werden.

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Corona-Krise: Bayerisches Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt

Corona-Krise, Corona, Covid-19, Beherbergungsverbot, Infektionsschutz, Bayern, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20 NE 20.1609

Seltener juristischer Erfolg einer bayerischen Hotelbetreiberin gegen staatliche Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat das im Freistaat geltende Beherbergungsverbot für Besucher, bzw. Reisende aus anderen deutschen Landkreisen und Städten, die eine besonders hohe Infektionsdynamik zeigen, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig gekippt (VGH Bayern, Beschluss v. 28.07.2020, Az. 20 NE 20.1609). U.a. sei das Verbot offensichtlich unverhältnismäßig, verletzte das rechtsstaatlich erforderliche Publizitätsprinzip und schränke Hoteliers in nicht gerechtfertigter Weise in ihren Grundrechten ein. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die Vorschrift nicht angewendet werden.

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OLG Köln: Gecko-Nahrung ist “unmenschlich”

Gecko, Nahrungsergänzungsmittel für Geckos, UWG, Abmahnung, Rechtsmissbrauch, Klagebefugnis

Einen – einigermaßen ungewöhnlichen – Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19). Ausgangspunkt der Entscheidung war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln – solchen für Menschen einerseits, für Tiere andererseits. Das Oberlandesgericht kam zu dem – in rechtlicher Hinsicht überaus bemerkenswerten – Schluss, dass das “offensichtliche Fehlen” eines Wettbewerbsverhältnisses nicht nur die Klagebefugnis ausschließt, sondern darüber hinaus auch noch rechtsmissbräuchlich sei – mit der Folge, dass der Abmahnende die Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten zu erstatten hat.

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