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Willkommen auf der Website der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Ihrer spezialisierten Kanzlei für Wirtschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Halle (Saale). Unsere Expertise fokussiert sich ausschließlich auf das Wirtschaftsrecht, mit den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht und Patentrecht. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, Ihnen eine zielgerichtete, interdisziplinäre und individuelle Rechtsberatung zu bieten.

Unter der Leitung von Rechtsanwalt Peter Kehl und mit einem hochqualifizierten Team aus Rechtsanwälten, Rechtsassessoren, juristischen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten profitieren unsere Mandanten von langjähriger Erfahrung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich. Unsere moderne, effiziente Arbeitsweise kombiniert mit einem direkten, persönlichen Kontakt ohne abgehobene Attitüden bildet die Grundlage für unseren Erfolg und Ihre Zufriedenheit.

Unsere Mandanten – von großen internationalen Konzernen bis hin zu mittelständischen Unternehmen aus verschiedensten Branchen – schätzen unsere praxisnahen und maßgeschneiderten Lösungen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Bereich des IP-Rechts und Wettbewerbsrechts. Wir unterstützen Sie kompetent bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Markenanmeldungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Mitbewerbern.

Für eine moderne und flexible Geschäftsabwicklung akzeptieren wir neben Euro auch verschiedene Kryptowährungen, wie beispielsweise Bitcoin, Ethereum und Tether. Diese zukunftsorientierte Zahlungsoption unterstreicht unseren Anspruch, stets innovative Lösungen zu bieten.

Nutzen Sie außerdem unsere praktische Online-Terminvereinbarung: Buchen Sie Ihren Beratungstermin schnell und unkompliziert über unser Portal unter https://kehl.legal/termin. So können Sie flexibel und bequem den für Sie passenden Termin finden und direkt mit uns in Kontakt treten.

KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbHEntscheiden Sie sich für die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und profitieren Sie von einer professionellen, erfolgsorientierten und fachübergreifenden Rechtsberatung. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite – individuell, modern und immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Rechtsgebiete

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät ihre Mandanten in den folgenden Rechtsgebieten. Unsere Mandanten sind im gewerblichen und freiberuflichen Bereich tätig.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Peter Kehl ist durch die Rechtsanwaltskammer anerkannter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

Hierzu gehören die folgenden Rechtsgebiete:

Wettbewerbsrecht

Markenrecht

Urheberrecht

Designrecht

Patentrecht

Arbeitnehmehmererfindungsrecht

Weitere Rechtsgebiete

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere gewerblichen und freiberuflichen Mandanten auch in folgenden Rechtsgebieten.

Steuerberaterhaftung

Baurecht

Datenschutzrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Internet Reputation

IT-Recht

Vertragsrecht (gewerblich)

Blog

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Neue EU-Kennzeichnungspflichten ab 13. Dezember 2024: Mehr Bürokratie bei fragwürdigem Nutzen?

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) in Kraft. Die Verordnung soll den Verbraucherschutz verbessern und den modernen Anforderungen des Online-Handels gerecht werden. Doch für Hersteller und Händler bedeutet dies vor allem eines: Noch mehr bürokratischer Aufwand mit fragwürdiger Wirksamkeit. Worum geht es in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)? Die GPSR …

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei Erneuerbaren Energien-Anlagen

Am 28. November 2024 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil (Az. 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23), das die Verfassungsbeschwerden von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen gegen die gesetzliche Abschöpfung von „Überschusserlösen“ zurückweist. Die Maßnahme wurde als verfassungsgemäß bestätigt und als gerechtfertigter Ausgleich zwischen außergewöhnlich begünstigten Stromerzeugern und stark belasteten Stromverbrauchern angesehen.