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Willkommen auf der Website der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts mit den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht und Patentrecht tätig.

Wir – das sind Rechtsanwalt Peter Kehl und sein Team aus Rechtsanwälten, Rechtsassessoren, juristischen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten – verfügen über umfangreiche Berufserfahrung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich, die unseren Mandanten eine professionelle, erfolgsorientierte und fachübergreifende Rechtsberatung gewährleistet.

Wir sind bundesweit tätig. Zu unseren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen, die neben einer modernen und effizienten Arbeitsweise Wert auf einen persönlichen Kontakt ohne abgehobene Attitüden legen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im gewerblichen Rechtsschutz (IP-Recht und Wettbewerbsrecht).

Wir akzeptieren neben Euro auch verschiedene Kryptowährungen (u.a. Bitcoin, Ethereum, Tether).

Rechtsgebiete

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät ihre Mandanten in den folgenden Rechtsgebieten. Unsere Mandanten sind im gewerblichen und freiberuflichen Bereich tätig.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Peter Kehl ist durch die Rechtsanwaltskammer anerkannter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

Hierzu gehören die folgenden Rechtsgebiete:

Wettbewerbsrecht

Markenrecht

Urheberrecht

Designrecht

Patentrecht

Weitere Rechtsgebiete

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere gewerblichen und freiberuflichen Mandanten auch in folgenden Rechtsgebieten.

Steuerberaterhaftung

Baurecht

Datenschutzrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Internet Reputation

IT-Recht

Vertragsrecht (gewerblich)

Blog

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei Erneuerbaren Energien-Anlagen

Am 28. November 2024 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil (Az. 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23), das die Verfassungsbeschwerden von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen gegen die gesetzliche Abschöpfung von „Überschusserlösen“ zurückweist. Die Maßnahme wurde als verfassungsgemäß bestätigt und als gerechtfertigter Ausgleich zwischen außergewöhnlich begünstigten Stromerzeugern und stark belasteten Stromverbrauchern angesehen.

Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz

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Biozidprodukte zulassen: Nationale oder Unionszulassung – Was passt zu Ihrem Produkt?

Die Zulassung eines Biozidprodukts ist ein entscheidender Schritt, um Ihr Produkt erfolgreich auf den Markt zu bringen. Aber welche Option ist die richtige für Sie? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den beiden Verfahren: Nationale Zulassung (NA-APP) und Unionszulassung (UA-APP). Nationale Zulassung (NA-APP) Die nationale Zulassung ermöglicht Ihnen den Vertrieb Ihres Biozidprodukts ausschließlich auf dem …